Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Drogeriekette dm: Drogeriekette dm darf bei Alnatura-Vertrieb nicht mitreden

Drogeriekette dm
09.12.2016

Drogeriekette dm darf bei Alnatura-Vertrieb nicht mitreden

Ein Alnatura-Markt in Darmstadt.
Foto: Daniel Reinhardt (dpa)

Der Rosenkrieg zwischen den einstigen Bio-Partnern dm und Alnatura geht weiter. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Alnatura bei der Trennung keine rechtlichen Fehler gemacht hat.

Die Drogeriekette dm darf weiterhin nicht in die Geschäfte ihres einstigen Lieferanten Alnatura hineinreden. Das Landgericht Darmstadt hat am Freitag eine Klage der Kette aus Karlsruhe abgewiesen, mit der sie sich weiteren Einfluss auf Vertriebsentscheidungen der Alnatura sichern wollte.

Außerdem muss dm nach dem noch nicht rechtkräftigen Urteil 2,345 Millionen Euro samt Zinsen an Alnatura für einseitig gekürzte Rechnungen nachzahlen, entschied der Vorsitzende Richter Werner Schäfer.

In dem Zivilprozess war es um einen Kooperationsvertrag aus den 1980er Jahren gegangen, an den Alnatura sich nicht mehr gebunden fühlt. Eine Klausel darin sichert dm gewisse Mitspracherechte bei der Auswahl neuer Vertriebspartner von Alnatura zu. 

Der Bio-Lebensmittelhändler sieht sich an den Vertrag aber nicht mehr gebunden, seit dm eine eigene Bio-Linie führt und Alnatura-Produkte nach und nach aus den Regalen genommen hat. Alnatura vertreibt seine Waren nun vermehrt online, über eigene Filialen und bei anderen Handelsketten wie Edeka oder Müller.

Gegen die Kündigung der Verträge war die Drogeriekette dm juristisch vorgegangen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Alnatura die exklusive Belieferung im November 2014 unrechtmäßig gekündigt habe. Das Landgericht Darmstadt teilte diese Meinung nicht, sondern folgte in seiner Entscheidung der Auslegung von Alnatura.

Alnatura gegen dm: Berufung beim OLG Frankfurt möglich

Gegen das Urteil ist noch eine Berufung beim OLG Frankfurt möglich. Darüber ist aber noch nicht entschieden. "Wir werden auf die ausführliche Begründung seitens des Gerichts warten, um dann in unseren Gremien zu beraten, wie wir weiter damit umgehen werden", erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung dm-drogerie markt, Erich Harsch.

Das Urteil ist für Alnatura ein Etappensieg. Das Unternehmen hatte seine Umsatzverluste bei der Drogeriekette zuletzt mit neuen Vertriebspartnern knapp ausgleichen können. Im Geschäftsjahr 2015/2016 (30. September) erlösten die Südhessen 762 Millionen Euro, eine geringe Steigerung um 0,3 Prozent zum Vorjahr. Für das laufende Jahr rechnet Alnatura mit stagnierenden Umsätzen.

Dm konnte seine Position als Deutschlands größte Drogeriemarkt-Kette im vergangenen Jahr ausbauen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015/2016 steigerte das Unternehmen europaweit seinen Umsatz um 7 Prozent auf gut 9,7 Milliarden Euro. In Deutschland setzte dm rund 7,5 Milliarden Euro um (plus 6,6 Prozent). Schätzungen zufolge lag der Gewinn zwischen 97 und 194 Millionen Euro.

Am Oberlandesgericht Frankfurt stehen sich die verschwägerten Firmengründer in einem zweiten Prozess gegenüber, da dm-Gründer Götz Werner von Alnatura-Gründer Götz Rehn die Markenrechte an Alnatura verlangt. Verhandelt werden soll aber erst im Februar 2017. AZ/dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.