Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Justiz: VW-Ingenieur muss in Haft

Justiz
26.08.2017

VW-Ingenieur muss in Haft

James Robert Liang ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Foto: dpa

In den USA ist erstmals ein Mitarbeiter infolge des Abgas-Skandals verurteilt worden. Als Kronzeuge hatte er wichtige Details verraten. Größere Kaliber dürften aber schwer zu fassen sein

Mit dem ersten Urteil gegen einen VW-Mitarbeiter beginnt im Abgas-Skandal ein neues Kapitel. Der zuständige Richter Sean Cox brummte dem langjährigen Konzerningenieur James Robert Liang in Detroit eine Gefängnisstrafe von 40 Monaten und eine Geldbuße in Höhe von 200000 Dollar auf. Der 63-jährige Deutsche wird beschuldigt, die USA über den Einbau einer illegalen Software zur Manipulation von Abgaswerten in Dieselwagen getäuscht zu haben. Cox sprach von einem „ernsten Verbrechen“, bei dem der Angeklagte eine „Schlüsselrolle“ gespielt habe.

Liang ist einer von acht amtierenden und früheren Mitarbeitern des VW-Konzerns, gegen die bislang wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen Umweltgesetze US-Strafanzeigen gestellt wurden. Der nach eigenen Angaben seit 1982 bei VW tätige Dieselexperte hatte frühzeitig ein Geständnis abgegeben und mit den US-Ermittlern kooperiert. Das kam ihm beim Urteil zugute – die Strafe liegt deutlich unter dem gesetzlichen Höchstmaß von sieben Jahren Gefängnis und bis zu 400 000 Dollar Geldbuße.

Dennoch verhängte der Richter eine wesentlich härtere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Strafverfolger hatten auf drei Jahre Haft und 20000 Dollar Geldbuße plädiert. Volkswagen hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil bei Abgastests getrickst zu haben.

Die Drahtzieher hinter dem Betrug vermuten die Strafverfolger allerdings woanders. Die Staatsanwaltschaft machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass sie Liang nicht für das „Mastermind“ im Abgas-Skandal hält. „Er saß weder in den Vorstandsetagen, wo die Betrugs-Software diskutiert wurde, noch hat er andere am kriminellen Komplott Beteiligte im Unternehmen angewiesen oder beaufsichtigt.“

Liang hatte im September 2016 ein Geständnis abgelegt – rund ein Jahr, nachdem VW unter dem Druck der US-Umweltbehörden zugab, mit einer illegalen Software in großem Stil Abgastests von Dieselautos manipuliert zu haben. Seitdem kooperierte der von Justizbeamten als „sanftmütig und leise“ beschriebene Vater dreier Kinder als eine Art Kronzeuge mit den US-Behörden. Liang habe wichtige Informationen geliefert, die bei den nächsten Schritten hilfreich gewesen seien, sagen die Ermittler.

Liang, der seit 1982 beim deutschen Autoriesen angestellt ist, belastete Kollegen und Vorgesetzte zum Teil schwer – mittlerweile wurden US-Strafanzeigen gegen weitere sieben amtierende und ehemalige Mitarbeiter des Konzerns gestellt. Liangs Anwalt Daniel Nixon bezeichnet seinen Mandanten als hart arbeitenden und loyalen VW-Angestellten, dem eine Unternehmenskultur zum Verhängnis geworden sei, die „keinen Widerspruch erlaubte“. Statt sich – wie andere Kollegen – nach Bekanntwerden des Skandals in die sichere deutsche Heimat abzusetzen, sei Liang in den USA geblieben, um eine Lösung für VW zu finden.

Doch ob die US-Fahnder größere Namen auf ihrer Liste – wie etwa Ex-Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer – je werden fassen können? Aus Deutschland droht vorerst jedenfalls keine Auslieferung. Mit Oliver Schmidt, der im Januar in Miami vom FBI festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, erwartet neben Liang derzeit nur einen weiteren Beschuldigten ein Urteil in den USA. Der 48-Jährige, der dort bis 2015 für Umweltfragen zuständig war, hatte Anfang des Monats ein Schuldgeständnis abgegeben. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft und Geldstrafen von insgesamt bis zu 500000 Dollar. H. Breustedt, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.