Verbraucherzentrale warnt vor Gewinn-Mitteilung per SMS
Sie haben gewonnen: Wer eine solche SMS bekommt, sollte äußerst vorsichtig sein, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. Momentan sind wieder Abzocker aktiv.
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt aktuell vor SMS-Nachrichten, in denen ein angeblicher Gewinn angepriesen wird. "Sie hatten Glück bei der Ziehung! REWE 500EUR. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! GRATIS klicken und gewinnen", heißt es in den Mitteilungen, die ein Unbekannter derzeit wahllos verschickt. In anderen Mitteilungen dieser Art wird der Name des Unternehmens Saturn oder auch der von Ikea missbraucht.
Tatsächlich haben die Unternehmen mit diesem SMS nämlich nichts zu tun. Dahinter stecken Abzocker: „Mit der Masche wird dem Verbraucher vorgetäuscht, dass er als Glückspilz ausgelost wurde und nun bei einem namhaften Unternehmen 500 Euro gewonnen hätte“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Klickt der Verbraucher auf den Link, landet er demnach auf einer Webseite, auf der er seine persönlichen Daten für den Gewinn eintragen soll. „Die Angaben werden jedoch nicht zur Gewinnausschüttung gebraucht, sondern geraten in die Hände von Cyber-Kriminellen“, so Jontofsohn-Birnbaum weiter. Diese wollen ihre Opfer dazu verleiten, sensible persönliche oder finanzielle Daten preiszugeben. „Von nun an werden die Gewinner mit nervigen Spam-Mails belästigt und müssen sogar mit Schadsoftware auf ihren Systemen rechnen“, weiß die Rechtsexpertin.
Dubiose Nachrichten niemals anklicken
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, niemals dubiose Links für Gewinne oder Rabatte in SMS-Nachrichten anzuklicken. Selbst dann nicht, wenn sie von einer Person stammen, die man zu kennen glaubt.
Bei Problemen und Fragen kann man sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Zugleich sollte die für den Versand der Werbe-SMS missbrauchte Mobilfunknummer der Bundesnetzagentur gemeldet werden (hier online möglich). "Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann je nach Ausmaß des Verstoßes zur Abmahnung, Abschaltung von Nummern, zu Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten, Portierungsverboten, Geschäftsmodelluntersagungen und zu Schaltungsverboten führen", so die Behörde. AZ
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