Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Schlecker-Prozess: Verfahren eingestellt: Frau von Anton Schlecker zahlt 60.000 Euro

Schlecker-Prozess
29.05.2017

Verfahren eingestellt: Frau von Anton Schlecker zahlt 60.000 Euro

Christa Schlecker, die Frau des ehemaligen Drogeriekettenbesitzers Anton Schlecker; stand wegen Beihilfe zum Bankrott vor Gericht.
Foto: Marijan Murat (dpa)

Christa Schlecker hatte nach der Pleite der Drogeriemarktkette viel Geld für einen Beratervertrag bekommen. Warum die Staatsanwaltschaft zustimmte, das Verfahren einzustellen.

Das Strafverfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarkt-Chefs Anton Schlecker ist eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker erklärte sich am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen.

Das entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Reich für einen neuen Beratervertrag bekam - obwohl der Mutterkonzern längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten. Mit der Zahlung der Geldauflage ist Christa Schlecker nicht vorbestraft.

Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder geht weiter

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen Christa Schlecker zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten "eher ein geringes Gewicht" habe.

Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht unterdessen weiter. Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftete er mit seinem Privatvermögen für den Schlecker-Konzern, seine Kinder nicht.

Lesen Sie auch:

Lesen Sie dazu auch

Ex-Finanzchef: Schlecker rechnete nicht mit Insolvenz

Schlecker-Prozess: Zeuge beschreibt ausweglose Situation vor Pleite

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.