Wann dürfen Flüchtlinge bei uns arbeiten?
800.000 Flüchtlinge werden dieses Jahr in Deutschland erwartet. Sie suchen hier auch Arbeit - die Wirtschaft will nun die Hürden dafür abbauen.
800 000 Flüchtlinge sollen in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Sie wollen sich mit Arbeit in die Gesellschaft einbringen. Für die Wirtschaft sind die Asylbewerber angesichts alternder Bevölkerung und Nachwuchssorgen eine große Chance. Doch ab wann und wie sie arbeiten dürfen, ist kompliziert.
Der Bedarf bei vielen Unternehmen ist da: Die Arbeitslosenquote liegt mit 6,4 Prozent so tief wie noch nie nach der Wiedervereinigung. Gleichzeitig meldete die Bundesagentur für Arbeit (BA) 575 000 unbesetzte Arbeitsplätze im August - fast 80 000 mehr als ein Jahr zuvor. Deutschland wird ohne Zuwanderung bis 2025 mehr als 6,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter verlieren, sagt die Behörde. Das Marktforschungsinstitut Prognos sagt für 2020 einen Mangel von 1,8 Millionen Arbeitnehmern voraus. Zuwanderung könne das ändern, gerade da viele Migranten jung und hoch qualifiziert seien, erklärte der Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie, Ulrich Grillo.
In diesen Branchen könnten die Flüchtlinge Arbeit finden
Nach BDA-Angaben fehlen in Deutschland zurzeit 140 000 Ingenieure, Programmierer und Techniker. Vor allem Branchen, die auf der Liste der sogenannten "Mangelberufe" der Arbeitsagentur stehen, könnten von der großen Zahl an arbeitssuchenden Flüchtlingen profitieren. Offene Stellen in den dort aufgeführten Berufen können mit ausländischen Bewerbern besetzt werden, wenn die Stelle öffentlich ausgeschrieben wurde. Zu diesen Berufen zählen unter anderem Mechatroniker, Elektriker, Heizungsbauer, Klempner, Kranken- und Altenpfleger. Auch das Gastronomiegewerbe sucht dringend Personal, ist bisher aber nicht auf der Liste vertreten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert seit längerem, den Beruf des Kochs aufzunehmen.
Wann Asylbewerber arbeiten dürfen
Ob ein Asylbewerber Zugang zum Arbeitsmarkt oder einer Lehrsteklle bekommt, hängt von seinem Statusrecht ab. In den ersten drei Monaten, nachdem ein Flüchtling einen Asylantrag gestellt hat, gilt für ihn absolutes Arbeits- und Ausbildungsverbot. Bei Bewerbern, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die vorübergehend geduldet sind, gibt es eine Vorrangprüfung der Arbeitsagentur. Innerhalb von zwei Wochen muss sie der zuständigen Ausländerbehörde melden, ob für die gewünschte Stelle auch ein inländischer oder aus dem europäischen Ausland zugewanderter Kandidat in Frage kommt. Ist ein Arbeitsplatz schon seit vier Wochen ausgeschrieben, ist er automatisch auch für Asylbewerber freigegeben. Die endgültige Entscheidung über die Arbeitserlaubnis liegt bei der Ausländerbehörde.
Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung. Geduldete und Asylsuchende, über deren Antrag dann noch nicht entschieden wurde, dürfen nun ohne Zustimmung eingestellt werden. Eine Ausnahme bildet die Zeitarbeitsbranche: Das Aufenthaltsgesetz schreibt vor, dass Asylbewerber, egal ob geduldet oder nicht, in den ersten vier Jahren keinen Zeitarbeitsjob annehmen dürfen. Sobald einem Flüchtling offiziell Asyl gewährt wurde, ist er anerkannt und darf sofort und ohne Einschränkung arbeiten.
Hilfen und Hürden für die Flüchtlinge
Worin sich alle Beteiligten einig sind: Am wichtigsten sei, möglichst schnell und stark in Sprache und Bildung zu investieren, um Asylbewerber auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Mangelnde Sprachkenntnisse sind die größte Hürde. Angesichts der immer längeren Wartezeiten für Sprachkurse und überforderten Jobcenter müsse der Bund mehr Mittel bereitstellen, fordert die BA. Arbeitgeberverbände wünschen sich zudem ein unbürokratischeres Verfahren und fordern, die Vorrangprüfung schon nach sechs Monaten auszusetzen. Auch das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeitsbranche hält die BDA für veraltet. Der Deutsche Landkreistag fordert für Asylbewerber zudem zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn als Anreiz für Unternehmen. (afp)
Die Diskussion ist geschlossen.