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Verbraucherschutz
22.09.2015

Warum italienische Tomaten auch aus China kommen können

100 Prozent Pomodoro italiano: Dieser Hinweis hilft unter anderem echte italienische Tomaten zu erkennen.
Foto: Uwe Anspach (dpa)

Dass Konservendosen mit italienischer Flagge nicht unbedingt aus Italien stammen müssen, wissen viele Verbraucher nicht. Ernährungsexpertin Heidrun Schubert klärt auf.

Wer behilft sich beim Kochen nicht gerne mal mit Tomaten aus der Dose. Gut, wenn die aus Italien kommen. Doch in den grün-weiß-rot beflaggten Büchsen steckt immer häufiger Ware, die rund 8000 Kilometer Luftlinie weiter entfernt gewachsen ist. Das geht so: Chinesische Tomaten werden vorbereitet, in Tanks abgefüllt, auf Containerschiffe geladen und nach Europa geschippert. In Neapel dockt die Ware an und landet schließlich in italienischen Tomatenfabriken, wo die Tomaten im Ganzen belassen, gestückelt, püriert oder zu Tomatenmark verarbeitet werden. Das Etikett auf Dose oder Tetrapack ziert dann nicht selten eine italienische Flagge.

Italienische Tomaten können aus China stammen

Das ist legal, denn bei verarbeiteten Lebensmitteln entfällt die verpflichtende Herkunftsangabe. Es muss zwar eine Firmenangabe auf der Dose stehen, dies kann aber der Hersteller, der Verpacker oder der Verkäufer sein. Die Tomaten können also aus China oder jedem anderen Land stammen, ohne dass der Kunde das tatsächliche Ursprungsland erfährt.

Der italienische Tomatenspezialist Marcello Bensi behauptet, 95 Prozent der passierten italienischen Tomaten kämen aus China. Eine gigantische Menge, wenn man weiß, dass in Italien jährlich rund fünf Millionen Tonnen Tomaten geerntet werden. Sicher ist allerdings auch, dass mittlerweile weit über 70 Prozent etlicher Obst- und Gemüsesorten und andere Lebensmittel aus China importiert werden. Wer auf original italienische Tomaten in welcher Form auch immer Wert legt, sollte auf Hinweise wie „garantiert italienische Tomaten“ oder „100% Pomodoro italiano“ achten.

Vorsicht auch bei Herkunfts-Siegeln

Rindfleisch, frisches Obst und Gemüse sowie Fisch und Eier tragen schon länger den Hinweis auf die Herkunft. Sobald ein Lebensmittel verarbeitet wird, entfällt aber auch hier die Pflicht, die Rohware nach der Herkunft zu kennzeichnen. Seit April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden.

Tragen Lebensmittel das europäische Siegel „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), wird garantiert, dass die auf EU-Ebene eingetragenen Produkte in einem festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurden. Achtung: Bei der „geschützten geografischen Angabe“, deren Siegel ähnlich aussieht, muss nur einer der drei Schritte in einem Land erfolgen. Heidrun Schubert

Dieser Text stammt von Heidrun Schubert. Sie arbeitet seit fast 30 Jahren als Fachberaterin für Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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