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Fragen und Antworten
01.10.2014

Was die Mietpreisbremse für Mieter und Vermieter bedeutet

Ob München oder Hamburg: Wer in gefragte Städten wohnen will, wird bei der Miete kräftig abkassiert. Union und SPD wollen diese Entwicklung mit der Mietpreisbremse stoppen.
Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Heute soll die Mietpreisbremse beschlossen werden. In welchen Städten gilt sie? Welche Folgen hat sie? Und wer zahlt künftig den Makler? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ob München oder Hamburg: Wer in gefragte Städten wohnen will, wird bei der Miete kräftig abkassiert. Vermieter nutzen aus, dass Wohnraum knapp ist, Mietpreise von zehn Euro pro Quadratmeter und mehr sind keine Seltenheit.

Union und SPD wollen diese Entwicklung mit der sogenannten Mietpreisbremse stoppen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was bedeutet die Mietpreisbremse 2015? 

Ab 2015 soll die Miete in angespannten Märkten wie München nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Beträgt die Vergleichsmiete also sechs Euro, dürfen nur noch höchstens 6,60 Euro je Quadratmeter verlangt werden.

Wer entscheidet, wo die Mietpreisbremse gilt?

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Die Bundesländer dürfen selbst festlegen, für welche Gebiete die Einschränkungen gelten sollen.

Gilt die Preisbremse für alle Wohnungen?

Nein. Da gerade in Großstädten Wohnungen fehlen, soll der Neubau nicht abgewürgt werden - hier gilt deshalb keine Preisgrenze. Gleiches gilt bei umfassenden Modernisierungen. Als Richtschnur gilt, dass diese etwa ein Drittel einer vergleichbaren Neubauwohnung kosten sollte. 

Was passiert, wenn ein Vermieter trotzdem mehr Geld verlangt?

Wenn die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird, können Geldbußen fällig werden - das Bundesjustizministerium verweist zudem auf den Mietwucher-Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 291). Demnach kann ein Verstoß in besonders schweren Fällen auch mit Gefängnis geahndet werden. Zuviel gezahlte Miete kann zurückgefordert werden. 

Gilt die Mietpreisbremse nur bei Neuverträgen oder auch bei bestehenden Mietverhältnissen?

Bei bestehenden Mietverhältnissen ändert sich nichts. Bereits seit Mai 2013 können die Bundesländer für Gebiete mit hohen Mieten festlegen, dass bei bestehenden Verträgen Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 statt 20 Prozent steigen dürfen.

Wie werden sich jetzt die Mieten verändern?

Beim Abschluss neuer Mietverträge könnten die Mieten in den kommenden Monaten noch einmal deutlich steigen. Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke. Angesichts der Mietpreisbremse herrsche bei Vermietern "Torschlusspanik, dass sie ihre Mieten nach Einführung des Gesetzes erst einmal nicht mehr anheben dürfen". Der Deutsche Mieterbund forderte daher die "schnellstmögliche" Umsetzung der Mietpreisbremse.

Was ändert sich bei den Maklergebühren?

Wer bestellt, der zahlt - so lautet das neue Prinzip. Bisher zahlt der Mieter in der Regel zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer für den Makler, der Exposés erstellt und Besichtigungen organisiert. Künftig zahlt der Vermieter, der seine wohnung per Makler an den Mann bringen will. Weitere Neuerung: Wenn Mieter einen Makler beauftragen, soll dieser nur Wohnungen aus seinem Bestand anbieten dürfen, die er anderen nicht anbietet.

Was sagt die Maklerbranche zu den Plänen?

Die Maklerbranche hat Klagen angekündigt und fürchtet um ihre Aufträge. Der Protest richtet sich vor allem dagegen, dass ein Makler bei einem Auftrag von einem Wohnungssuchenden keine Wohnung anbieten darf, die er auch anderen anbietet.  AZ, dpa, afp

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