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  3. Interview: Was kommt jetzt auf Audi-Chef Rupert Stadler zu?

Interview
12.06.2018

Was kommt jetzt auf Audi-Chef Rupert Stadler zu?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Audi-Chef.
Foto: Christof Stache, afp

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Audi-Chef Betrug vor und führt ihn als Beschuldigten im Abgas-Skandal. Ein Rechtsexperte erklärt, was Stadler drohen könnte. 

Audi-Chef Rupert Stadler hat die Dieselkrise lange ohne größere Blessuren überstanden. Jetzt zählt auch er zum Kreis der Beschuldigten. Was könnte ihm nun drohen?

Markus Wintterle: Zunächst einmal wird nun gegen ihn ermittelt. Das heißt, die Staatsanwälte haben mehr gegen ihn in der Hand als nur einen Anfangsverdacht. Kommt es tatsächlich zu einer Anklage und dann zu einer Verurteilung, würde auf Stadler vermutlich eine Geldbuße oder eine Bewährungsstrafe zukommen. In einem zweiten Gang könnte Audi außerdem haftungsrechtlich einen Schaden geltend machen – immer vorausgesetzt natürlich, dass Herrn Stadler tatsächlich ein Betrug nachgewiesen werden kann.

Der Diesel-Skandal könnte also noch richtig teuer für Rupert Stadler werden?

Wintterle: Unter Umständen ja. Mit Sicherheit hat Stadler eine sogenannte Directors & Officers-Versicherung, die Manager für Fälle absichern, in denen sie eine Pflicht verletzt oder einen Fehler begangen haben. Allerdings ermitteln Versicherungen sehr genau, ob sie wirklich zahlen müssen. Und vorsätzliche Handlungen sind nie mitversichert. Also wenn Stadler strafrechtlich ein Betrug nachgewiesen werden kann, wird es auch zivilrechtlich eng.

Über welche Summen reden wir da?

Wintterle: Da kann ich seriös keinen Betrag nennen. Aber „Peanuts“ sind es mit Sicherheit nicht.

Markus Wintterle ist Anwalt und berät Firmen in Haftungsfragen.
Foto: Kleiner Rechtsanwälte

Der Abgas-Skandal wurde vor fast drei Jahren öffentlich. Warum dauert die Aufarbeitung so lange?

Wintterle: Drei Jahre sind in einem solch komplexen Fall gar keine übermäßig lange Zeit. Die Staatsanwaltschaft muss sich in mühevoller Kleinstarbeit vorwärts arbeiten. Es ist ja niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Freiwillig werden da kaum Informationen geliefert. Also muss die Staatsanwaltschaft durchsuchen und beschlagnahmen – was sie ja bei Audi auch mehrfach gemacht hat. In Deutschland mahlen die Mühlen der Justiz sehr langsam, aber auch sehr gründlich.

Kann ein Konzern wie Audi es sich überhaupt leisten, während derartiger Ermittlungen an seinem Chef festzuhalten?

Wintterle: In Deutschland gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung, natürlich auch für Herrn Stadler. Er scheint ja sehr überzeugt davon zu sein, dass er sich nichts zuschulden kommen lassen hat. Der Konzern muss sich daher eher die Frage stellen, ob er mit Herrn Stadler einen Neuanfang für machbar hält. Wenn kein entsprechendes Vertrauen mehr da ist, kann man einen Manager auch abberufen. Ein Autobauer muss sich schließlich auch der Öffentlichkeit stellen und vor seiner Belegschaft und den Aktionären ein Stück weit rechtfertigen. Allerdings muss man auch sagen: Nicht jede Ermittlung führt zu einer Verurteilung. Die Funktion der Staatsanwaltschaft ist nicht nur die der Belastung, sondern auch die der Entlastung. Am Ende des Tages könnte Herr Stadler also auch erhobenen Hauptes aus der ganzen Sache herausgehen.

Markus Wintterle ist Partner der Wirtschaftskanzlei Kleiner Rechtsanwälte. Er berät Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte in Führungspositionen zu Haftungsfällen bei Pflichtverletzungen und Gesetzesverstößen.

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