Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Hintergrund: Was mit dem Elektroschrott passiert

Hintergrund
04.07.2017

Was mit dem Elektroschrott passiert

In Deutschland fallen Unmengen Elektroschrott an.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Verbraucher dürfen ausgediente Geräte beim Fachhändler abgeben. Dafür müssen sie allerdings einige Voraussetzungen beachten. Es geht um die Quadratmeter-Zahl des Geschäfts und die Kantenlänge des Produkts

Seit einem knappen Jahr sind viele Händler verpflichtet, Elektroschrott zurückzunehmen. Doch Verbraucherschützer, Deutsche Umwelthilfe und Branchenverbände ziehen eine durchwachsene Zwischenbilanz. Nachfrage gering, Aufwand hoch, lautet die Kritik von Handelsvertretern. Händler informierten zu wenig, dass Verbraucher bei ihnen Altgeräte loswerden können, monieren Verbraucher- wie Umweltschützer.

„Konsumenten nehmen nur das in Anspruch, von dem sie wissen“, sagte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Händler würden oft nicht oder nur versteckt auf die Möglichkeit zur Rücknahme hinweisen. Diese müssten offensiver informieren, forderte Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Verbraucher dürfen seit Ende Juli 2016 ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben – vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Bei Onlinehändlern wird deren Versand- und Lagerfläche berechnet. Nach dem Gesetz müssen Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbeleg und ohne Kauf eines neuen Geräts zurückgenommen werden. Größere Geräte dürfen Kunden dagegen nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen – also: mehr Wiederverwertung, weniger in die Schwarze Tonne.

„Anfangs hat faktisch nichts funktioniert“, sagte Fischer von der Deutschen Umwelthilfe. Inzwischen sei es etwas besser geworden. Unter anderem würden Verbraucher nicht mehr ganz so häufig aus Geschäften weggeschickt. Probleme gebe es aber weiter – von Verbraucherfreundlichkeit könne keine Rede sein. Aktuell seien Tester im Auftrag der DUH in Deutschland unterwegs, die Baumärkte, Möbelhäuser und Elektrofachmärkte besuchen. Die Ergebnisse will die Umwelthilfe in einigen Wochen vorstellen. Nach einem Test im vergangenen Sommer hatte sie schwere Vorwürfe gegen Händler erhoben.

Bei den Verbraucherzentralen gab es allerdings nur Beschwerden über einzelne Händler. Einen Grund sieht Experte Heldt darin, dass Verbraucher einfach nicht wissen, dass Elektrohändler alte Geräte zurücknehmen müssen. Vorwiegend sei es um Online-Anbieter gegangen. Einmal wollte etwa eine Spedition, die einen neuen Kühlschrank lieferte, den alten nicht mitnehmen.

Branchenverbände geben sich pflichtbewusst: Beim Bundesverband Onlinehandel (BVOH) gehe man „fest davon aus“, dass der betroffene Handel sich an die Gesetze und Regeln hält. Konkrete Zahlen zu Beschwerden liegen der Organisation nicht vor. „Wenn uns aber etwas verbesserungswürdig erscheint, machen wir Händler auch schon einmal darauf aufmerksam“, teilte der Verband auf Anfrage mit.

Seit 1. Juni dieses Jahres droht Händlern ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro, wenn sie Elektrogeräte nicht zurücknehmen. Den Branchenverbänden sind bislang aber keine Fälle von Bußgeldern bekannt. Onlinehandels-Präsident Oliver Prothmann sieht nach einem knappen Jahr Rücknahme-Pflicht die Annahme seines Verbands bestätigt, dass viel logistischer Aufwand für nichts betrieben werde. Online-Händler hätten monatliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro, weil sie technische Möglichkeiten zur Rücknahme von Geräten zur Verfügung stellen müssten.

Ähnlich äußerten sich Vertreter des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels: „Kleine Elektrogeräte werden weiterhin nur wenige im Handel abgegeben.“ Auch Händler, die extra auffällige Rücknahmetheken für diese Geräte eingerichtet haben, würden bis heute kaum Rückläufe registrieren. Ausrangierte Elektro-Großgeräte wie Kühlschränke nehme der Fachhandel seit jeher freiwillig zurück. „Die Nachfrage ist gering bis nicht existent“, berichtete Prothmann. So bringen viele Verbraucher ihre alten Elektrogeräte zu Recyclinghöfen oder lassen sie beim Kauf eines großen neuen Gerätes – wie eines Kühlschranks – oft auch gegen Bezahlung – vom Lieferdienst abholen. DHU-Umweltschützer Fischer hält dagegen: „Der Handel muss hier mehr tun.“ An der geringen Nutzung der neuen Rücknahmeregelung sei der Handel schuld – nicht die Verbraucher. Die Denkweise der Händler sei zu oft: „Wir sind kein Mülllager, sondern wollen Sachen verkaufen.“

Ein Problem sieht Fischer in einer „Gesetzeslücke“: So müssten Discounter nichts zurücknehmen. Diese zählen mit ihren Wochenangeboten aber zu den größten Verkäufern kleiner Elektrogeräte – wie Föhne, Rasierer oder Radiowecker. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.