Was sich ab heute für die Verbraucher ändert
Am 1. April 2015 kommen auf Verbraucher wieder einige Änderungen zu. Dabei gibt es eine gute Nachricht - Haushalte sparen von diesem Tag an ein klein wenig Geld.
Die Änderungen zum 1. April 2015 betreffen den monatlichen Rundfunkbeitrag, aber auch Kurzkennzeichen, den Handel und die Erste-Hilfe-Ausbildung. ein Überblick:
Monatlicher Rundfunkbeitrag sinkt leicht
Bisher beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es monatlich 17,50 Euro, Verbraucher sparen dann also 48 Cent im Monat. Die Beitragssenkung wird durch den Beitragsservice automatisch berücksichtigt.
Erste Hilfe-Ausbildung wird verkürzt
Ab 1. April 2015 wird die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland von bisher zwei auf einen Tag verkürzt. Diesen Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und der Berufsgenossenschaften teilte die Krankenkasse Barmer GEK am Dienstag in Berlin mit. "Durch die Konzentration auf die wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird es für die Kursteilnehmer leichter, sich die Inhalte zu merken und im Notfall wieder abzurufen", sagte die leitende Medizinerin der Krankenkasse, Ursula Marschall. Nur durch regelmäßige Übung könnten Hemmungen überwunden und im Notfall Leben gerettet werden.
Strengere Regeln für Kurz-Kennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten gibt es ab dem 1. April nur noch für Autos mit gültiger Hauptuntersuchung. Daran erinnert der TÜV Nord. Einzige Ausnahme: Die Fahrt geht direkt zu einer Kfz-Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk. Werden dort erhebliche Mängel festgestellt, ist außerdem der Weg zu einer Werkstatt im selben oder in einem angrenzenden Bezirk plus Rückfahrt erlaubt. Weitere Voraussetzung für das Sonderkennzeichen ist ein Kfz-Haftpflichtschutz.
Herkunft bei vielen Fleischarten transparenter
Für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist ab 1. April 2015 in der EU die Kennzeichnung der Herkunft erforderlich. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch, so die Bundesregierung. Bisher gab es eine solche Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch. Sie gilt weiterhin nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.
Quecksilberdampflampen sind ab 1. April verboten
Quecksilberdampflampen (sogenannte "HQL"-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr verkauft werden. Das gilt auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. AZ
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