Was sich ab heute mit IBAN und BIC ändert
IBAN und BIC kommen: Firmen und Vereine müssen ab dem 1. August auf das Sepa-Zahlungssystem umstellen. Auch Verbraucher kommen um die Umstellung nicht ganz herum.
In den vergangenen Monaten haben die Schreiben von Telefonanbietern und Energieversorgern, Vereinen und Versicherungen die Briefkästen gefüllt. Jedes Unternehmen hatte etwas mitzuteilen: dass man auf das europäische Zahlungsverfahren Sepa umstelle, dass man dafür folgende IBAN und BIC nutze. Von heute an ist das neue Format für Firmen und Vereine verpflichtend. Wir erklären, was Verbraucher wissen müssen.
Was bringt Sepa überhaupt?
Sepa soll den Zahlungsverkehr innerhalb von Europa schneller und sicherer machen. Die Abkürzung steht für „Single Euro Payments Area“, was zu Deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsraum“ bedeutet. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen können somit nach standardisierten Kriterien abgewickelt werden – egal, ob sie innerhalb von Deutschland, nach Spanien oder Italien erfolgen. Eine Online-Überweisung soll binnen eines Arbeitstages abgewickelt werden. Wer einen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Tagen rechnen.
Umstellung auf Sepa: Bereits rund 93 Prozent aller Überweisungen mit IBAN und BIC
Was ändert sich mit dem Stichtag?
Im Grunde wenig. Der 1. August ist zwar der Stichtag, ab dem Firmen, Vereine und öffentliche Verwaltung nur noch das Sepa-Format verwenden dürfen. Tatsächlich hat der Großteil aber die Umstellung schon hinter sich. Bei einer Umfrage der Postbank, die Mitte Juli veröffentlicht wurde, gaben nur zwei Prozent aller Firmen an, den Wechsel bis zum Stichtag wohl nicht mehr zu schaffen. Nach Angaben der Bundesbank liefen im Juni bereits 92,7 Prozent aller Überweisungen mit IBAN und BIC. Bei Lastschriften waren es 84 Prozent.
Worauf muss ich als Kunde achten?
Bei Lastschriften muss der Verbraucher nichts ändern. Das hat sich mit der Post von Firmen und Vereinen erledigt. Daueraufträge stellen die Banken automatisch um. Komplizierter wird es bei Überweisungen. Statt Kontonummer und Bankleitzahl wird die 22-stellige IBAN nötig. Diese setzt sich aus dem Ländercode (für Deutschland DE), einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und zehnstelligen Kontonummer zusammen. Zusätzlich wird auf der Überweisung die Bankenkennziffer BIC fällig.
IBAN und BIC: Verbraucher kommen um Sepa-Umstellung nicht herum
Muss ich mich jetzt umstellen?
Verbraucher dürfen noch bis 1. Februar 2016 ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. In der Praxis kommen sie aber um die Umstellung nicht herum, da Firmen künftig nur noch Rechnungen und Überweisungsträger mit IBAN und BIC verwenden dürfen.
Kommen mit derart langen Zahlenfolgen künftig nicht noch mehr Fehler bei Überweisungen vor?
Für Verbraucherschützer Markus Feck ist die Wahrscheinlichkeit gering. Schließlich errechne sich die zweistellige Prüfziffer aus Bankleitzahl und Kontonummer. „Wenn diese Zahlenfolge nicht stimmt, wird die Überweisung nicht ausgeführt“, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Er rät Bankkunden, die Zahlenreihen in Viererblöcke zu unterteilen. „Das macht es wesentlich übersichtlicher.“ Und noch ein Tipp für alle, die sich die 22 Stellen nicht merken können: Viele Banken bieten auf ihren Webseiten IBAN-Rechner an. (mit dpa)
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