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Ratgeber
01.09.2014

Was sich bei der Kfz-Steuer ändert

Bei der Kfz-Steuer gab es eine Umstellung - mit Konsequenzen.
Foto: Jens Büttner (dpa)

Für die Kfz-Steuer ist mittlerweile nicht mehr das Finanzamt zuständig, sondern der Zoll. Jetzt gibt es erste Probleme. Wir erklären, worauf Sie achten sollten

Eigentlich sollten die deutschen Autofahrer wenig vom Wechsel mitbekommen. Am Kontoauszug vielleicht. Denn dort steht nicht mehr die Kontonummer des nächsten Finanzamts, sondern die des Hauptzollamts, wenn einmal im Jahr die Kraftfahrzeugsteuer fällig wird. Vielleicht bekommt der ein oder andere Halter auch plötzlich Post mit der Aufforderung, seine Einzugsermächtigung neu zu unterschreiben.

 Aber sonst sollte es kaum auffallen, dass die Steuerhoheit über die Kfz-Steuer vom Finanzamt zum Hauptzollamt übergeht, dachten die zuständigen Behörden. Ohne Probleme verlief die Umstellung jedoch nicht. Wir erklären, warum Sie ihre nächste Steuerabbuchung genauer ansehen sollten.

Warum geht meine Kraftfahrzeugsteuer neuerdings an den Zoll?

Seit dem 1. Juli 2009 erhält die Kfz-Steuer der Bund, nicht mehr die einzelnen Länder, wie es seit 1949 im Grundgesetz geschrieben stand. Damit waren nicht mehr die örtlichen Finanzämter als Landes-, sondern der Zoll als Bundesbehörde zuständig. Seit 2009 schulen die Ämter nun ihre Mitarbeiter und sammeln Datensätze. Seit dem 1. Juli 2014 zieht der Zoll erstmals die Steuer ein.

Was ist beim Sammeln der Datensätze schiefgegangen?

Manchmal ist es nicht einfach, Daten auszutauschen. Da benutzen die Finanzämter in Schleswig-Holstein andere Computerprogramme als die in Bayern. Nun sammelt der Bund alle Kfz-Steuer-Daten zusammen und auf dem Weg zwischen den einzelnen Behörden ist der eine oder andere Datensatz verloren gegangen oder verfälscht angekommen. Zehntausende Autofahrer sollen allein in Nordrhein-Westfalen von Übertragungsfehlern betroffen sein. In Bayern gebe es bislang keine Beschwerden, teilt der Bund der Steuerzahler in München mit.

Gibt es weitere Probleme?

Während sich bei den Finanzämtern noch 2200 Mitarbeiter um die Kfz-Steuer kümmerten, stehen dem Bund nur noch 1800 zur Verfügung. Nach Informationen der Welt seien zudem noch nicht alle Stellen besetzt. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Norbert Barthle erklärt der Tageszeitung dazu: "Wir wollen eine effiziente Verwaltung durch den Bund gewährleisten und dabei nur so viel Personal einsetzen wie nötig." Der Bund der Steuerzahler kritisiert hingegen, dass strukturelle Probleme auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen werden.

Was sollten Autofahrer tun, wenn der nächste Kfz-Steuer-Bescheid ins Haus flattert?

Sobald die Kfz-Steuer von Ihrem Konto abgebucht wird, sollten Sie diese umgehend mit dem Betrag des Vorjahres vergleichen. Übertragungsfehler sind niemals ausgeschlossen, auch nicht in Bayern. Schließlich sind bundesweit 58 Millionen Fahrzeuge gemeldet. Sie können außerdem mit dem Online-Rechner des Zollamts ihren Abschlagssatz überprüfen (weitere Informationen im Info-Kasten unterhalb).

Was tue ich, wenn der Zoll zu viel abgebucht hat?

Die Pressestelle des Hauptzollamts Augsburg teilt mit, gegen eine fehlerhafte Abbuchung solle unbedingt Einspruch eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt 30 Tage ab dem Abbuchungstag. Ist Ihr Auto in Schwaben oder Oberbayern - außer in München und den Nachbarlandkreisen - gemeldet, ist das Hauptzollamt Augsburg zuständig. Die Zentrale erreichen Sie unter der Telefonnummer 0821/5012-0, montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr.

Bisher wurde ich benachrichtigt, wenn die Kfz-Steuer fällig war. Bleibt das so?

Nein. Während der Großteil der Finanzämter noch Briefe an Autohalter verschickt hat, die keine automatische Einzugsberechtigung erteilt haben, wird dieser Service vom Zoll gestrichen. Halter müssen sich künftig selbst um die rechtzeitige Überweisung der Steuer bemühen, sonst gibt es eine Mahnung. Die Fälligkeit richtet sich dabei nach der Erstanmeldung des Fahrzeugs.

Wo muss ich mein Auto künftig melden?

In diesen Fall bleibt alles beim Alten: Für An-, Um- und Abmeldungen sowie den Wechsel von Fahrzeughaltern sind nach wie vor die örtlichen Zulassungsstellen verantwortlich.

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