Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Betriebsfeiern: Weihnachtsfeiern in Gefahr wegen neuer Steuerpläne?

Betriebsfeiern
22.11.2014

Weihnachtsfeiern in Gefahr wegen neuer Steuerpläne?

Viele Unternehmen werden in Zukunft auf Betriebsfeiern verzichten, befürchten Wirtschaftsverbände.
Foto: Franziska Gabbert (dpa)

Die Weihnachtsfeiern in Unternehmen stehen bevor - für das nächste Jahr aber sehen Wirtschaftsverbände die Firmenpartys in Gefahr. Grund dafür sind neue Steuerpläne.

Der Hintergrund sind Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Zuwendungen von Unternehmen an Arbeitnehmer auf Betriebsveranstaltungen wie Feiern und Ausflüge steuerlich zu regeln. In einer Stellungnahme für eine Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses an diesem Montag warnen Verbände, dass Arbeitgeber künftig darauf verzichten könnten.

Neue Steuerpläne: Verzichten Arbeitgeber künftig auf Betriebsfeiern?

"Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Betriebsveranstaltung gehen mit erheblichem ... Aufwand einher", heißt in dem gemeinsamen Papier, das auch der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und dem Magazin "Focus" vorliegt. Die Auswirkungen seien nicht akzeptabel.

Bereits Anfang September war bekanntgeworden, dass nach dem Gesetzentwurf die bisherige Freigrenze von 110 auf 150 Euro angehoben, zugleich aber die Bemessungsgrenze erweitert werden soll. Bei der Prüfung der Freigrenze sollen sämtliche Kosten einbezogen werden. Auch ist geplant, anteilige Kosten der Begleitperson wieder Arbeitnehmern zuzurechnen.

Zusätzliche Steuern, weil man zur Weihnachtsfeier gefahren ist

Es geht um die Besteuerung geldwerter Vorteile, die Arbeitgeber Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren. Die höhere Freigrenze soll nur gelten, wenn die Veranstaltung allen Mitarbeitern offenstehe. Die Weihnachtsfeier einer Abteilung fiele nicht darunter. Auch darf der Fiskus alle Aufwendungen addieren.

Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine sagte "Focus": "Es ist zu befürchten, dass dann deutlich mehr Arbeitnehmer wegen geldwerter Vorteile zusätzlich Steuern zahlen müssen, nur weil sie zur Weihnachtsfeier gefahren sind."  dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.