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  3. Post-Streik: Welche Alternativen gibt es zum Briefversand?

Post-Streik
09.06.2015

Welche Alternativen gibt es zum Briefversand?

Postkunden müssen sich in den kommenden Tagen auf lange Wartezeiten und leere Briefkästen einstellen
Foto: Daniel Naupold, dpa

Welche Rechte hat man, wenn Verträge und wichtige Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen? Welche Alternativen zum Briefversand gibt es?

Jeden Tag transportiert die Deutsche Post wichtige Unterlagen. Dazu gehören Verträge, Kündigungen und Krankschreibungen. Viele dieser fristgebundenen Dokumente könnten jetzt zu spät ihre Empfänger erreichen, nachdem die Gewerkschaft Verdi zu unbefristeten Streiks aufgerufen hat. Was bedeutet der Streik für die Kunden? Zusammen mit Experten beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Wer streikt bei der Post – und warum?

Gut 8000 Mitarbeiter der Deutschen Post streiken derzeit in ganz Deutschland. Betroffen waren gestern nahezu alle Briefverteilzentren. Später sollten auch Briefträger und Paketboten einbezogen werden. In den Briefverteilzentren werden die Sendungen verarbeitet. Grund dafür ist der Arbeitskampf der Gewerkschaft Verdi, die neu eingestellte Paketboten der Post in den Haustarif des Unternehmens holen will. Dabei geht es um circa 6000 Angestellte in 49 Niederlassungen. Sie werden derzeit nach den sonst üblichen Tarifen in der Logistikbranche bezahlt. Dabei verdienen die Paketboten deutlich weniger als im Haustarif der Post. Vergangene Woche konnten sich Verdi und die Post nach ersten Streiks nicht einigen.

Welche Auswirkungen haben die Streiks für Postkunden?

Da die Briefverteilzentren bestreikt werden, erreichen viele Sendungen zu spät ihren Empfänger. Die Post geht derzeit von gut elf Prozent aller Briefe aus, die nicht pünktlich ankommen. Verdi spricht von Millionen Briefen und Paketen, die sich in den bestreikten Zentren türmen. Diese Situation könnte sich in den kommenden Tagen noch verschärfen, wenn zum Beispiel auch die Briefträger in den Streik eintreten.

Mein Brief muss aber pünktlich beim Empfänger ankommen. Was passiert, wenn das nicht funktioniert?

Generell haftet der Kunde und nicht die Post. Das sagt Julian Graf von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Als Jurist kümmert er sich um die Folgen des Poststreiks. „Wenn Sie zum Beispiel einen Handyvertrag kündigen wollen und ihr Brief kommt zu spät an, haben Sie Pech gehabt. Dafür übernimmt die Post keine Haftung.“ Das stehe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post. Dort verspricht das Unternehmen keine tagesgenaue Lieferung von Briefen und Paketen. Daher empfiehlt Graf: „Niemals sollten wichtige Unterlagen auf den letzten Drücker verschickt werden. Niemand garantiert, dass sie am nächsten Tag ankommen.“

Ist der Express-Versand der Post eine Lösung?

Eine Möglichkeit ist der Express-Versand. Aber Achtung: Meist entstehen hohe Kosten für diesen Service. Zudem übernimmt auch hier die Deutsche Post keine Haftung für verspätete Briefe und Pakete im Falle eines Streiks. Diese Klausel hat das Unternehmen laut Verbraucherschützer Graf in den AGBs verankert. „Express bedeutet im Streikfall nicht zwangsläufig, dass Briefe und Pakete auch wirklich ankommen.“ Im äußersten Notfall hat der Jurist eine einfache Lösung parat: „Wenn es ganz dringend ist, sollte man seinen Brief eigentlich persönlich abliefern.“

Reicht es nicht, eine E-Mail zu schicken?

Nein. Generell gilt in diesem Fall sogar: Fax vor E-Mail. Das empfehlen die Verbraucherzentralen. Gerichte erkennen digital versandte Briefe nämlich nicht immer an. Grund dafür ist, dass die Informationen in Mails leicht verändert werden können. Daher wird ihr Inhalt angezweifelt. Und selbst Faxe werden nur mit angehängtem Übermittlungsprotokoll akzeptiert. Vorsicht: Sobald eine Originalunterschrift benötigt wird, führt kein Weg am normalen Briefversand vorbei.

Ich will mir Lebensmittel per Post schicken lassen. Wer haftet, wenn diese viel zu spät und verdorben ankommen?

Für Verbraucherschützer ist klar: Hobbyköchen wird wohl niemand verschimmelte Tomaten oder altes Fleisch ersetzen. Die Post haftet auch für Verspätungen bei verderblichen Waren im Streikfall nicht. Expresslieferungen sind davon auch im Paketgeschäft nicht ausgenommen. Nur wenn die Pakete verloren gehen, haftet der Verkäufer für den Schaden – sofern dieser nicht privat seine Geschäfte macht.

Was ist mit meinen Online-Bestellungen, die ich zurücksenden will? Ist das Rückgaberecht vom Streik betroffen?

Im Normalfall nicht. Hier können die Fachleute die Online-Käufer beruhigen. Wie Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, kann auch in den kommenden Tagen ohne Stress eingekauft werden. Kunden müssen nur innerhalb von 14 Tagen ihren Kaufvertrag widerrufen. Es reicht anschließend, Pakete und die entsprechenden Unterlagen innerhalb dieser Frist abzuschicken. Dennoch raten Experten wie Graf dazu, alle Unterlagen wie Absende-Nachweise aufzuheben. Sie sind eine zusätzliche Absicherung, sollten Lieferungen nicht ankommen.

Welche Alternativen gibt es eigentlich zur Deutschen Post?

Das Geschäft mit Briefen ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2008 kein Monopol mehr. Ein großer Konkurrent der Deutschen Post ist seitdem die Mail Alliance. Diese bündelt regionale Anbieter in ein deutschlandweites Netz aus Briefdiensten und Serviceleistern. In der Region Augsburg gehört zu ihr die Logistic Mail Factory (LMF). Diese ist nicht vom Streik bei der Deutschen Post betroffen. Bei der LMF ist man für große Briefmengen gewappnet, wie Melanie Handke weiß. „Wir haben viele Anfragen und interessante Gespräche mit Kunden. Wir können nach ganz Deutschland liefern“, sagt sie. Im Allgäu kooperiert allgäu mail mit dem Netzwerk der Mail Alliance, die deutschlandweit Briefe zustellt. Im Paketbereich gibt es Alternativen wie Hermes, dpd, GLS oder UPS.

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