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Finanzen
26.05.2017

Welche Folgen die Reform der Betriebsrente hat

Besonders Geringverdiener stehen häufig ohne Zusatzplus da.
Foto: M. Murat, dpa

Die Bundesregierung will die Altersvorsorge attraktiver machen. Die Details sind allerdings umstritten

Das Vorhaben ist ehrgeizig: Mehr Beschäftigte als bisher sollen eine Betriebsrente bekommen. CDU, CSU und SPD haben sich auf letzte zentrale Details einer Reform der betrieblichen Altersvorsorge geeinigt. Der Bundestag soll dem Gesetzentwurf bereits am 1. Juni zustimmen. Was bringt die Reform Arbeitnehmern?

Weniger als 60 Prozent der Beschäftigten haben eine betriebliche Altersvorsorge. Vor allem Geringverdiener und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen stehen häufiger ohne das Zusatzplus im Alter da. Das will die Bundesregierung ändern. Der Staat soll Betriebsrenten bei kleineren Einkommen stärker fördern. Die Tarifvertragspartner sollen die betriebliche Altersversorgung künftig ganzen Belegschaften anbieten.

Der Kern des neuen Modells: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in Tarifverträgen vereinbaren können, dass nur noch Beiträge zugesagt werden. Die Haftung der Unternehmen für Betriebsrenten entfällt dann. So könnten höhere Renditen erzielt werden.

Bei der künftig geplanten Zielrente soll kein fester Betrag mehr zugesichert, sondern nur noch als Ziel genannt werden. Wie hoch das Zusatzplus im Alter im Einzelfall ausfällt, ist damit offen. „Der Verbraucher muss wissen, dass er das volle Anlagerisiko trägt“, sagt Reiner Will, Geschäftsführer der Ratingagentur Assekurata. Das Garantieverbot ist umstritten. „So notwendig es ist, Renditechancen zu nutzen, so wichtig sind eine gewisse Planbarkeit von Altersvorsorge und ein Mindestmaß an Absicherung“, hatte die Versicherungswirtschaft kritisiert.

Verbraucherschützer sehen das weniger kritisch. „Man kann auch ohne formale Garantie Altersvorsorgeprodukte entwickeln, bei denen Marktschwankungen rausgenommen werden“, argumentiert Versicherungsexperte Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Feste Zusagen sind aus seiner Sicht nicht unbedingt ein Vorteil. „Sie machen nur Sinn, wenn sie inflationsbereinigt sind. Das bietet allerdings niemand an. Auf einen Beitragserhalt hat man nach 30 Jahren zwar die versprochene Summe, doch sie ist wegen der Preissteigerung weniger wert.“

Hinzu kommt: Garantien kosten Geld. Die hohen Zusagen der Vergangenheit für Renten- und Lebensversicherungen lassen sich in der Zinsflaute am Kapitalmarkt kaum noch erwirtschaften. Die Versicherer können jedoch nicht einfach auf lukrativere, aber riskantere Anlageformen ausweichen. Um die Garantien für Altkunden in Zeiten der Niedrigzinsen abzusichern, müssen die Assekuranzen zudem einen milliardenschweren Finanzpuffer aufbauen. „All das nagt an der Rendite“, sagt Gatschke.

Arbeitgeber müssen durch den Wegfall der Garantie keine Rücklagen für Haftungen mehr bilden. „Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Oliver Zander.

Falls die Tarifparteien eigene Versorgungseinrichtungen aufbauen, „sollten für diese die gleichen Bedingungen gelten wie für Versicherer“, mahnt Gatschke. Ein professionelles Risikomanagement sowie eine ausreichende Eigenmittelausstattung müssten gewährleistet sein. „Die Einrichtungen sollten nicht im rechtsfreien Raum arbeiten dürfen.“ (dpa)

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