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Prozess
10.05.2017

Welche Gebühren Bausparkassen erheben dürfen

Immer noch haben 29 Millionen Deutsche einen Bausparvertrag. Doch obwohl noch viele Menschen solche Verträge abschließen, leiden die Bausparkassen unter den Niedrigzinsen und suchen nach neuen Einnahmen.
Foto: dpa

Ihnen ging es schon einmal besser. Mit Gebühren wollen sie Einnahmen erwirtschaften. Das ist nicht immer zulässig

Darlehensgebühr, Abschlussgebühr, Kontogebühr: Solche Geldquellen werden für Bausparkassen immer wichtiger. Vor Gericht müssen sie erklären, wofür sie diese Gebühren haben wollen und wie das mit dem Geschäftsmodell Bausparen zusammenpasst. Von der Zulässigkeit einer Kontogebühr konnten sie den Bundesgerichtshof (BGH) gestern nicht überzeugen. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Bausparen.

Wie funktioniert Bausparen?

Es ist eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen – beides zu niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Kunde und Bank vereinbaren eine bestimmte Bausparsumme. In den ersten Jahren spart der Kunde einen Betrag an. Ist ein gewisses Guthaben erreicht, kann er sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbarten Summe ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Zinsen sind in vielen Tarifen im Voraus festgelegt und damit unabhängig vom Kapitalmarkt.

Ist Bausparen noch in Mode?

Nach Branchenangaben gab es Ende 2016 in Deutschland etwa 29 Millionen Bausparverträge. Damit kommt auf jeden Haushalt mindestens einer. 2,2 Millionen Verträge wurden 2016 neu abgeschlossen – ein hoher Wert. Das Geschäft läuft für Bausparkassen trotzdem nicht mehr gut.

Warum?

Wegen der niedrigen Zinsen im Euroraum gibt es billige Kredite. Viele Bausparer verzichten deshalb darauf, ihr Recht auf ein Darlehen zu nutzen, und bleiben in der Sparphase. Die Bausparkassen müssen ihren Kunden dann weiter Zinsen für die Sparguthaben zahlen, statt selbst Zinsen für Darlehen einzunehmen.

Was tun die Unternehmen dagegen?

„Bausparkassen sind in der Lage, auch extreme Zinsszenarien auszuhalten, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie alle Gegensteuerungsmaßnahmen nutzen können“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der privaten Bausparkassen. Das bedeute: Neue Tarife, Kosten sparen, Altverträge kündigen – und eben auch Gebühren erheben.

Welche Gebühren kassieren die Bausparkassen?

Im Wesentlichen Abschluss- und Kontogebühren. Eine Darlehensgebühr, die fällig wurde, als der Sparer den Kredit in Anspruch nehmen wollte, kippte der Bundesgerichtshof Ende 2016. Die Abschlussgebühr, die bei Vertragsschluss anfällt, bestätigte Karlsruhe dagegen 2010. Auf Kontogebühren setzten etwa Wüstenrot, die größte private Bausparkasse, und Badenia, die nun von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt wurde. Andere erheben ähnliche Entgelte als „Servicepauschale“ – teilweise auch nur während der Sparphase.

Warum haben die Verbraucherschützer gerade jetzt geklagt?

Hintergrund ist ein Urteil des BGH von 2011. Der Bankensenat kippte damals eine Kontogebühr für Verbraucherdarlehen. Die Verbraucherschützer wollten diese Entscheidung auf Bauspardarlehen übertragen. Karlsruhe gab ihnen recht. Nächster Schritt: Kontogebühren in der Sparphase. „Wir werden prüfen, ob sich aus den Urteilgründen Argumente ergeben, auch die Kontogebühr in der Sparphase anzugreifen“, sagte Verbraucherschützer Christian Urban. (dpa)

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