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Studie
06.07.2017

Wenn das Erbe ansteht

Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es Freibeträge. Zwei Institute kritisieren die Sparmöglichkeiten für Unternehmen.
Foto: Fotolia

Mit Freibeträgen können Steuern gespart werden. Doch daran gibt es Kritik

Das Finanzamt räumt jedem Erben oder Beschenkten einen Freibetrag ein. Das bedeutet: Erst wenn das Erbe den Betrag überschreitet, werden Steuern fällig, erklärt die Stiftung Warentest. Dabei gilt: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, desto mehr kann steuerfrei vermacht werden.

Ehepartner können bis zu 500000 Euro erben, ohne dem Finanzamt Steuern zahlen zu müssen. Kinder können von jedem Elternteil 400000 Euro erhalten. Für Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten, Freunde bleiben 20000 Euro steuerfrei.

Der jeweilige Freibetrag wird alle zehn Jahre aufs Neue gewährt. Damit könne Vermögen auch über Schenkungen auf andere übertragen werden, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Vor allem bei größeren Familienvermögen ist es ratsam, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen. Die Schenkung des selbst genutzten Eigenheims ist unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern immer steuerfrei, unabhängig vom Wert der Immobilie. Auch sehr hohe Vermögen können als Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei übertragen werden.

Zwei Institute kritisieren letztere Möglichkeit, Steuern zu sparen. Sie raten dazu, die Freibeträge und Steuerprivilegien für Unternehmensvermögen auf den Prüfstand zu stellen. Die Union und FDP lehnen dies ab, SPD, Linke und Grüne sind dafür. Die Kritik kommt vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin und vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Das DIW hat im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung untersucht, wie viel Geld in den Jahren zwischen 2012 und 2027 verschenkt und vererbt wird.

Der Studie zufolge ist deutlich mehr Vermögen vererbt als bislang angenommen: bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr – gut ein Viertel mehr als in früheren Analysen geschätzt. Das allein den Ländern zustehende Aufkommen aus der Erbschaftsteuer betrug 2016 etwa sieben Milliarden Euro – etwas mehr als sonst. Wie viel genau vererbt oder verschenkt wird, ist laut DIW nicht bekannt, da das Statistische Bundesamt nur die steuerlich veranlagten Fälle ausweise. Zu Buche schlugen einige größere Einzelfälle sowie Schenkungen wegen erwarteter Änderungen im Erbschaftsteuerrecht.

Die Einnahmen machen nur ein Prozent des gesamten Steueraufkommens des Staates aus. Aus Sicht der Steuerschätzer werden die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer bis zum Jahr 2021 voraussichtlich um 13,5 Prozent sinken. Die Experten berücksichtigen für die Studie regelmäßiges Sparen und wahrscheinliche Wertänderungen. Für die Erhebung wurde der Vermögensbestand der über 70-Jährigen im Jahr 2012 betrachtet. (afp/dpa)

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