Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Bundesgerichtshof: Widerruf beim Matratzen-Kauf: Streit geht wohl in die nächste Runde

Bundesgerichtshof
23.08.2017

Widerruf beim Matratzen-Kauf: Streit geht wohl in die nächste Runde

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt in Karlsruhe über das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet.
Foto: Wolfgang Kumm (dpa)

Welche Online-Käufe kann man problemlos wieder zurückgeben? Schuhe? Ja. Zahnbürsten? Sicher nicht. Matratzen? Darauf fällt selbst BGH-Richtern keine richtige Antwort ein.

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet wird wohl den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) deutete am Mittwoch bei einer Verhandlung in Karlsruhe an, dass er den Fall den EU-Richtern vorlegen könnte. (Az.: VIII ZR 194/16)

Hintergrund ist die Klage eines Mannes, der eine gekaufte Matratze nach ein paar Tagen wieder zurückgeben wollte. Da er die Schutzfolie entfernt hatte, verweigerte ihm der Online-Shop den Widerruf. Für den Kauf versiegelter Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, schließt das Gesetz ein Widerrufsrecht aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Aus Sicht der Richter wirft das zwei Fragen auf: Welche Anforderungen sind an eine Versiegelung zu stellen? Und wie weit soll der Ausschluss des Widerrufsrecht aus Hygienegründen gehen?  

Europäischer Gerichtshof soll "Matratzenfälle lösen"

Die Regelung basiert auf der EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten. Für deren Auslegung hat die EU-Kommission einen unverbindlichen Leitfaden herausgegeben. Demnach könnte die Ausnahme vom Widerrufsrecht beispielsweise für "Auflegematratzen" gelten.

Das Landgericht Mainz hatte das dennoch anders gesehen. Entscheidend sei, ob hygienische Gründe einer Wiederveräußerung der Ware durch den Unternehmer entgegenstünden. Da eine Matratze gereinigt werden könne, sei ein Weiterverkauf möglich. Das Widerrufsrecht dürfe daher nicht ausgeschlossen werden.

Die BGH-Richter hielten beide Ansichten für plausibel und erwogen deshalb eine Vorlage. "Der EuGH wird dann hoffentlich nicht nur die Matratzenfälle lösen, sondern auch andere Fälle in dem Bereich", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung. Eine Entscheidung dazu will ihr Senat am 8. November verkünden. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.