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Arbeitsmarkt
15.04.2014

Wird der Mindestlohn zum Praktikumskiller?

Auch für Praktikanten soll künftig ein Mindestlohn gelten - allerdings mit Ausnahmen.
Foto: Oliver Dietze, dpa

Ab 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn. Profitieren sollen auch viele Praktikanten - zumindest theoretisch. Denn für einige könnte die Suche nach einer Stelle künftig schwierig werden.

40-Stunden-Woche, annähernd die gleiche Arbeit wie der festangestellte Kollege von gegenüber und am Ende des Praktikumsmonats eine überschaubare Entlohnung: Vielen Studierenden dürften solche Verhältnisse bekannt vorkommen. Geht es allerdings nach dem Bundeskabinett und ihrem Entwurf zum Mindestlohn, soll damit bald Schluss sein. Denn mit der Einführung des Mindestlohns soll auch für Praktikanten in Deutschland ein Stundenlohn von 8,50 Euro gelten. Voraussetzung: Das Praktikum ist freiwillig, also nicht verpflichtend für Schule oder Studium, und dauert länger als sechs Wochen.

Die Krux an der Sache: Was gut und gerecht klingt, könnte für einige junge Menschen zum Bumerang werden. "Natürlich ist eine ordentliche Entlohnung von Praktikanten zu begrüßen. Die Realität sieht allerdings so aus, dass sich gerade viele kleinere Unternehmen, Kultureinrichtungen oder Non-Profit-Organisationen dann einen Praktikanten wohl nicht mehr werden leisten können", sagt Julia Brombach, Leiterin des Career-Service an der Uni Augsburg, der Studierende beim Berufseinstieg unterstützt. Gerade in kreativen oder sozial- und geisteswissenschaftlichen geprägten Branchen könnten Praktikumsangebote dann Mangelware werden.

Eine weitere Folge, die Brombach sieht: Viele Unternehmen könnten dazu übergehen, die von ihnen angebotenen Praktika auf sechs Wochen zu begrenzen, um so um den Mindestlohn herumzukommen. "Der Lerneffekt ist im Vergleich zu einem längeren Aufenthalt im Betrieb natürlich beschränkt." Auch Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), warnte zuletzt davor, dass wenn nur Pflicht- und kurzzeitige Praktika vom Mindestlohn ausgenommen würden, das zulasten der jungen Menschen und deren Berufsorientierung gehe.

Viele schaffen es vom Praktikum in die Festanstellung

Ähnlich sieht das auch Katrin Albsteiger (30). Die CSU-Bundestagsabgeordnete aus Neu-Ulm wirbt daher innerhalb von Union und SPD darum, die vom Mindestlohn befreite Frist zu verlängern - etwa auf drei Monate. Zudem fordert sie, dass  die Befreiung vom Mindestlohn auch explizit bei Praktika, die zwischen Bachelor – und Masterstudiengang liegen, zum Tragen kommt. Der aktuelle Gesetzesentwurf sage nämlich nicht präzise, ob man als Bachelorabsolvent noch Praktika außerhalb des Mindestlohns machen dürfe, so Albsteiger. Dort sei nur von Praktika während der "Ausbildung" die Rede.

Katrin Albsteiger ist seit Herbst 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf müsste in diesen Fällen ab dem ersten Praktikumstag wohl ein Mindestlohn gezahlt werden. Albsteiger hält das aber für bedenklich. "Viele Hochschulabsolventen kommen heute nur über ein Praktikum in eine Festanstellung. Sinkt aber das Angebot an Praktikumsplätzen, weil Unternehmen sich einen Praktikanten nicht leisten können oder wollen, erschwert das für viele junge Menschen den Berufseinstieg."

Studie: 40 Prozent der Praktika sind unbezahlt

Die letzten vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu diesem Thema erhobenen Zahlen stützen diese These. Demnach finden rund 150.000 der 600.000 jungen Menschen, die jährlich in Deutschland ein Praktikum absolvieren, auf diesem Weg in ein festes Beschäftigungsverhältnis.

Wie lange ihre Praktika dauern beziehungsweise wie sie entlohnt werden, ist hingegen weitgehend unerforscht. Zwar kamen zuletzt mehrere Erhebungen zu dem Resultat, dass rund 40 Prozent der Praktika unbezahlt sind. Was allerdings die durchschnittliche Höhe der Entlohnung bei den übrigen Fällen angeht, weichen die Ergebnisse teils kräftig voneinender ab. So kam etwa eine Studie der DGB-Jugend von 2011 auf rund 550 Euro im Monat, eine Umfrage des Internetportals meinpraktikum.de nur auf 290 Euro.

So oder so - ab 2015 dürfte der Schnitt deutlich nach oben gehen. Denn sollte künftig ein Stundenlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten, kostet ein Praktikant, der etwa in den Semesterferien freiwillig für drei Monate etwas Berufspraxis sammeln will, je nach Wochenarbeitszeit bis zu 1400 Euro im Monat. Für manche Arbeitgeber dürfte damit die Schmerzgrenze deutlich überschritten sein.

Mindestlohn für Praktikanten: berechtigte Sorgen oder übertriebenes Gezetere?

Wird der Mindestlohn also zum „Praktikums-Killer“? Zumindest Achim Meyer auf der Heyde teilt diese Befürchtung nicht. Dass die angestrebte Regelung zu weniger Praktikantenstellen führt, sei „nicht belegbar“, so der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. “Das Gezetere halte ich für übertrieben. In vielen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Praktikanten schon jetzt gute Entlohnungen.“

Wenn darüber hinaus auch die Arbeitgeber, die Praktikanten bislang in erster Linie als günstige Angestellte sahen, künftig tiefer in die Tasche greifen müssten, sei das nur gerecht. „Wichtig ist, dass es Ausnahmen für diejenigen Anbieter gibt, die bei ihren Praktika die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen in den Vordergrund stellen.“

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