Tausende Internetnutzer bekamen diese Woche Rechnungen für die Mitgliedschaft bei Seiten namens fabriken.de oder rezepte-ideen.de. Doch Verbraucherschützer warnen: So einfach bezahlen sollte man nicht.

Tausende Internetnutzer bekamen diese Woche Rechnungen für die Mitgliedschaft bei Seite namens fabriken.de oder rezepte-ideen.de. Doch Verbraucherschützer warnen: So einfach bezahlen sollte man nicht.
Die Internetseite fabriken.de hatte in den vergangenen Monaten mit Sätzen wie "kostenlose Schnäppchen-Community" um Mitglieder geworben. Ähnlich die Seite rezepte-ideen.de, die von der gleichen Firma betrieben wird. Zig-tausende Menschen meldeten sich daraufhin bei den Diensten an - und fielen diese Woche aus allen Wolken: Da flatterte ihnen nämlich eine Zahlungsaufforderung über 84 Euro ins Haus.
Was war passiert? Die Betreiber von fabriken.de und rezepte-ideen.de hatten Anfang des Jahres an ihre Mitglieder einen Newsletter verschickt. Darin teilten sie - eher versteckt unter dem Punkt "Änderung der Teilnahmebedingungen" - mit, dass die Mitgliedschaft ab Februar kostenpflichtig werde. Wenn man damit nicht einverstanden sei, so die Firma, müsse man die Mitgliedschaft umgehend kündigen.
Doch das lasen offenbar nur die Wenigsten. Entsprechend groß war jetzt die Empörung, als die Betreiberfirma Connects 2 Content per E-Mail unzählige Rechnungen verschickte. In Blogs und Internetforen diskutieren seitdem tausende Betroffene über den Fall. Viele sind verunsichert weil sie nicht wissen, ob sie die Rechnungen aus Düsseldorf bezahlen müssen.
Für Verbraucherschützer ist der Fall dagegen klar. "Diese Rechnungen müssen nicht bezahlt werden", sagt Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern in München. "Man kann Verbrauchern nicht einfach so eine kostenpflichtige Mitgliedschaft unterschieben und verlangen, dass sie anderenfalls kündigen müssen." Es müsse genau andersherum sein, so die Expertin: "Der Verbraucher muss gefragt werden, ob er den kostenpflichtigen Dienst will. Und nur, wenn er das dann ausdrücklich bestätigt, gilt der Vertrag."
Nicht zahlen, ist also der Rat der bayerischen Verbraucherschützer. Aber muss man als Betroffener nun auch reagieren und der Rechnung widersprechen? "Das muss jeder selbst für sich entschieden", sagt Petra von Rhein. Rechtlich nötig sei ein Widerspruch in diesem Fall nicht.
Die Firma Connects 2 Content selbst war am Donnerstag telefonisch nicht erreichbar. Anrufer landeten lediglich in einer Warteschleife.
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