Arzneimittelbehörden fordern: Patienten sollen Nebenwirkungen melden
Alle europäischen Arzneimittelbehörden fordern in einer Kampagne dazu auf, ihnen verstärkt Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden. So sollen Risiken schneller erkannt werden.
In einer gemeinsamen Kampagne fordern derzeit alle europäischen Arzneimittelbehörden Patienten auf, ihnen verstärkt Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Darauf weist auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Homepage hin. Der Fokus liegt dabei auf rezeptfreien Arzneimitteln. Denn auch bei diesen sogenannten OTC-Produkten können Nebenwirkungen auftreten.
Pharmaunternehmen sowie Ärzte und Apotheker sind zur Meldung unerwarteter Nebenwirkungen verpflichtet. So sollen Arzneimittelrisiken schnellstmöglich identifiziert werden können. Die Behörden sind auf belastbare Daten und Risikosignale aus der Praxis angewiesen. Aus den berichteten Symptomen filtern sie diejenigen heraus, die möglicherweise ein erstes Signal für eine bisher unbekannte Nebenwirkung sind.
Patienten sollen Packungsbeilage lesen und Nebenwirkungen melden
"Ob nach der Einnahme verschreibungspflichtiger oder rezeptfreier Arzneimittel: Es ist in beiden Fällen wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risikosignale so früh wie möglich zu erkennen und dann bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen", erklärt Karl Broich, Präsident des BfArM. Patienten werden aufgefordert, die Packungsbeilage zu lesen und die Anweisungen zur Dosierung und Einnahmedauer von Arzneimitteln zu beachten.
Erfahrungsgemäß werden nicht alle Verdachtsfälle gemeldet. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft werden Symptome, die durch Arzneimittel entstehen, von Patienten einer Grunderkrankung zugeordnet. Zudem werden Nebenwirkungen von Medikamenten, die schon länger auf dem Markt sind, weniger häufig gemeldet als die von neuen Arzneimitteln.
Patienten können Nebenwirkungen selbst melden
Sollte ein Verdacht noch nicht durch den Arzt oder Apotheker gemeldet worden sein, oder Betroffene sind unsicher, ob eine solche Meldung erfolgt ist, besteht für sie die Möglichkeit, diese Meldung auch selbst vorzunehmen. Das BfArM bietet dazu auf seiner Internetseite ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular an sowie einen Meldebogen, mit dem Verdachtsfälle auch per Brief oder Fax gemeldet werden können. AZ
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