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Zwangszuweisung
27.09.2016

Augenarzt wehrt sich gegen Zwangstermine für Patienten

Ein Augenarzt aus Thüringen wehrt sich gegen die Zwangszuweisung von Patienten durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen (Symbolbild)

Ärzte können von der Kassenärztlichen Vereinigung dazu gezwungen werden, Patienten aufzunehmen. Auch wenn sie überlastet sind. Jetzt klagt ein Augenarzt aus Thüringen dagegen.

Darf ein niedergelassener Arzt die Aufnahme von Patienten in seiner Praxis verweigern? Ein Gericht in Thüringen muss sich nun erstmals mit dieser Frage beschäftigen. Ein Augenarzt aus Ostthüringen klagt vor dem Sozialgericht Gotha gegen die KV, die Kassenärztliche Vereinigung. Diese hatte dem Augenarzt Patienten zwangszugewiesen. Zuvor hatten diese Patienten vergeblich versucht, einen Termin in der Praxis zu erhalten. Der Mediziner hält die Zwangszuweisung für unrechtmäßig. Eine Entscheidung wird laut Gericht voraussichtlich bis Jahresende fallen. Ein vergleichbarer Fall in Deutschland ist den Gothaer Sozialrichtern bisher nicht bekannt.

Ist die Zwangszuweisung der Kassenärztlichen Vereinigung rechtens?

Hintergrund ist die Misere bei Augenarztterminen in Thüringen. Viele Praxen nehmen keine Patienten an und begründen dies in der Regel mit Überlastung. Nach Angaben von Gerichtssprecher Jens Petermann muss in dem Rechtsstreit geklärt werden, ob die KV "einem Facharzt Patienten zuweisen durfte und damit eine Verpflichtung zur Behandlung bestand".

Mit Hilfe der optischen Cohaerenz Tomografie (OCT) können Augenärzte präzise Schnittbilder der Netzhaut und des Sehnerven ihrer Patienten erstellen.
Foto: Scharrer/DOC 2013/Zeiss/dpa

Dürfen auch freiberufliche Ärzte gezwungen werden, Patienten aufzunehmen?

Die KV ist die Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts dafür verantwortlich, dass die ambulante ärztliche Versorgung jederzeit sichergestellt ist. Niedergelassene Ärzte sind KV-Pflichtmitglieder. Fraglich ist, ob auch eine Zwangszuweisung von Patienten an freiberufliche Ärzte - die faktisch selbstständige Unternehmer sind - durch diesen Sicherstellungsauftrag gedeckt ist. Die KV wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Rechtsstreit äußern. dpa/AZ

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.09.2016

Im Grunde gehupft wie gesprungen, denn zu wenig Termine gibt es ja nicht weil die Ärzte nicht behandeln wollen, sondern weil der Gesetzgeber die Regelleistungsvolumina (RLV) einführte und den Ärzten das Honorar (den Lohn für ihre Arbeit!) kürzt wenn sie mehr als die durchs RLV vorgegebenen Patienten behandeln. Müsste der Arzt, mittels des vom Gesetzgeber eingeführten Heilmittels für das von ihm verursachte Problem, den Termin-Service-Stellen, zugewiesene Patienten behandeln, würde man ihn zwingen mögliche RLV-Überschreitungen, und damit Honorarkürzungen, hinzunehmen, womit die Behandlungskosten auf einmal die Ärzte bezahlen sollen!

Ist schon typisch, nicht nur zahlen die Ärzte (via KV-Beitrag) das Heilmittel der Politik für von denen verursachte Probleme (die Termin-Service-Stellen müssen die KVen betreiben und bezahlen), nein, nun sollen sie auch noch die Behandlung bezahlen!

Wobei mir die "Zwangszuweisung" eh komisch vorkommt, denn nach "Versorgungsstärkungsgesetz" verlängert sich die Terminvorgabe um 2 Wochen wenn die TTS nicht innerhalb 4 Wochen einen Termin finden und der Patient kann sich dann - auf Kosten des Budgets der niedergelassenen Ärzte (!) - im KH behandeln lassen! Aber vielleicht gibt es in erreichbarer Nähe keine Klinik mit augenärztlicher Abteilung!

Ich würde das Extremoutsourcing nennen: Die Politik schafft ein Problem! Für die (von der Politik erdachte) Lösung zahlen andere (die Ärzte)! Und wenn die "Lösung" das Problem nicht löst, zahlen das wieder andere (wieder die Ärzte)!

DAS ist das deutsche "Gesundheit"ssytem!