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05.07.2012

Bluttest für Down Syndrom: PraenaTest rechtlich nicht zulässig

PraenaTest, der neue Bluttest, mit dem ein Down Syndrom bei Embryos diagnostiziert werden kann, war für Juli angekündigt.

PraenaTest, der Bluttest, mit dem Down Syndrom bei Embryos festgestellt werden kann, ist laut einem Gutachten rechtlich nicht zulässig.

PraenaTest, der neue Bluttest, mit dem ein Down Syndrom bei Embryos diagnostiziert werden kann, war für Juli angekündigt. Doch laut einem Gutachten ist der sogenannte PraenaTest rechtlich nicht zulässig. Das Rechtsgutachten wurde am Donnerstag in Berlin vorgestellt. Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: "Der Test dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken." 

PraenaTest kein zulässiges Diagnosemittel

Der Test sei damit kein zulässiges Diagnosemittel laut dem Gendiagnostikgesetz. "Es geht beim  Bluttest fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit  Down-Syndrom", kritisierte Hüppe. Es sei zu befürchten, dass "die Rasterfahndung nach Menschen mit  Down-Syndrom noch verstärkt wird", erklärte Hüppe. Müttern werde  eine risikoärmere Methode zur vorgeburtlichen Diagnostik  vorgegaukelt. Dabei gingen nicht einmal alle Pränataldiagnostiker davon aus, dass invasive Methoden wie eine Fruchtwasseruntersuchung  durch den Bluttest überflüssig würden.

Pränatal-Diagnostik: Montgomery verteidigt

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery verteidigte hingegen den  neuen Bluttest für Schwangere. "Unsere Gesellschaft hat sich für  Pränatal-Diagnostik entschieden. Das Rad lässt sich nicht mehr  zurückdrehen", sagte er der in Düsseldorf erscheinenden  "Rheinischen Post". Daher sei es besser, diesen Bluttest  anzuwenden, als eine mit Risiken behaftete Fruchtwasseruntersuchung  vorzunehmen.

Bei dem sogenannten PraenaTest handele es sich zudem um nicht  verkehrsfähiges Medizinprodukt, da es die Sicherheit und Gesundheit  der Ungeborenen gezielt gefährde, geht ferner aus dem Gutachten  hervor. Hüppe kritisierte, der Test diskriminiere Menschen mit dem  Down-Syndrom "in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Recht auf  Leben". Bereits heute werde in mehr als 90 Prozent aller Fälle  abgetrieben, wenn ein Down-Syndrom beim Kind diagnostiziert wird. 

Bluttest für Down Syndrom rechtlich nicht zulässig

Da es sich um ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt handle,  seien die zuständigen Landesbehörden per Gesetz ermächtigt, zu  verhindern, dass der Test in Verkehr gebracht werde, sagte Hüppe. Die Konstanzer Firma LifeCodexx will voraussichtlich noch im  Juli den Test auf den Markt bringen, der das Down-Syndrom - auch  Trisomie 21 genannt - schon in einer Blutprobe der Schwangeren  erkennt und riskante Fruchtwasseruntersuchungen in vielen Fällen  überflüssig machen soll.

Im Blut von schwangeren Frauen finden sich  Teile der Erbinformation des Embryos, die im Labor analysiert und  auf Hinweise einer Chromosomenveränderung abgesucht werden. Beim  Down-Syndrom liegt das Chromosom 21 drei statt zwei Mal vor. Der  Test kann nach Unternehmensangaben die Trisomie "risikofrei" und  "zuverlässig" erkennen. Der Bluttest soll zunächst in rund 20 Praxen und Pränatalzentren  in Deutschland angeboten werden und rund 1250 Euro kosten.

PraenaTest ist keine Kassenleistung

Die  Summe müssen die Frauen selbst zahlen, der Test ist keine  Kassenleistung. Der PraenaTest ist nach Unternehmensangaben für  Frauen ab der zwölften Schwangerschaftswoche gedacht, bei denen ein  erhöhtes Risiko für Chromosomenveränderungen beim Embryo besteht.  Zudem müssen sich die Frauen gemäß Gendiagnostikgesetz von einem  qualifizierten Arzt beraten und aufklären lassen. (afp, AZ)

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