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  3. Cannabis-Legalisierung: Hohe Hürden beim Kauf von medizinischem Cannabis

Cannabis-Legalisierung
11.01.2014

Hohe Hürden beim Kauf von medizinischem Cannabis

Eine Cannabispflanze: Im US-Bundesstaat Colorado ist Marihuana seit diesem Jahr legales Genussmittel.
Foto: Angelika Warmuth/Archiv (dpa)

Nicht alle Forscher sind von der positiven medizinischen Wirkung von Cannabis überzeugt. Dennoch wird wieder darüber debattiert, die Droge teilweise zu legalisieren.

120 Strafrechtler fordern eine zumindest teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Angesichts der Entwicklungen in den USA, wo einige Bundestaaten derzeit ihre Drogengesetze liberalisieren, kommt auch hierzulande die Debatte wieder in Schwung. Die medizinische Wirkung von Cannabis ist zwar umstritten - Befürworter einer Legalisierung argumentieren dennoch vor allem mit medizinischen Gesichtspunkten.

Vorstoß aus New York: Cannabis aus der Apotheke

Der US-Bundesstaat New York hat da eine Vorreiterrolle übernommen: Er will seine strikten Marihuana-Gesetze lockern, um schwer Kranken eine medizinische Behandlung mit der Droge zu erlauben. Frankreich wiederum hat jetzt nach anderen europäischen Ländern dem Cannabis-haltigen Medikament Sativex, das gegen spastische Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt wird, die Marktzulassung erteilt. Auch in Deutschland können sich schwer kranke Patienten Cannabis-haltige Medikamente verschreiben lassen - die Hürden sind allerdings recht hoch.

Cannabis: Rechtliche Hürden in Deutschland hoch

Seit Mai 2011 dürfen zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis auch in Deutschland hergestellt und von Ärzten auf Betäubungsmittel-Rezept verschrieben werden. Bisher ist lediglich ein Extrakt aus Cannabis sativa - so der lateinische Name für die Hanfpflanze - unter dem Namen "Sativex" zugelassen, und zwar für Patienten, die an Multipler Sklerose erkrankt sind und an schweren spastischen Lähmungen und Krämpfen leiden. Bereits seit längerem können Patienten die im Ausland zugelassenen Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon verschrieben werden. Für die Kosten müssen sie in der Regel aber selbst aufkommen.

Alternativ können Patienten bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -extrakten "im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie" beantragen. Seit 2005 wurden laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 394 solcher Ausnahmeanträge gestellt - 221 davon wurden bewilligt. Aktuell verfügen 196 Patienten über eine Erlaubnis. 

Hat Cannabis eine medizinische Wirkung?

Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben. Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronisch Schmerzen, Nervenschmerzen, bei grünem Star (Glaukom) zur Reduzierung des Augeninnendruck, gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten und eben bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt.

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Studien bezweifeln die Wirksamkeit von Cannabis

Es gibt viele positive Beobachtungen, allerdings oft noch zu wenige aussagekräftige Studien. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) sah beispielsweise 2012 lediglich einen "geringen Zusatznutzen" für das seit Mai 2011 in Deutschland zugelassene Medikaments Sativex. Eine Auswertung von Studien in einer britischen Fachzeitschrift bezweifelte Ende 2012 sogar die Wirksamkeit der Cannabis-Arznei bei Multipler Sklerose. afp/AZ

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