Chronisch Kranke müssen ihre Urlaubsversicherung genau prüfen
Auslandsreisekrankenversicherungen schließen häufig Erkrankungen aus, die für chronisch kranke Menschen vorhersehbar sind. Deshalb müssen Betroffene ihre Versicherung genau prüfen.
Viele Versicherungen schränken ihre Leistungspflicht von vornherein ein. Viele Auslandsreisekrankenversicherungen wollen nur dann einspringen, wenn "unvorhergesehene", "nicht absehbare" oder "akute" Erkrankungen vorliegen. Das ist bei Urlaubsversicherungen zwar nachvollziehbar, für chronisch kranke Menschen aber keine Lösung. Für sie ist das eine massive Einschränkung. Chronisch Kranke müssen daher beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf achten, dass keine Einschränkung der Leistungspflicht besteht.
Versicherung: Chronisch Kranke müssen länger suchen
Oft kommt es zum Streit zwischen chronisch kranken Versicherten und ihrer Versicherung. In der Regel geht es dabei darum, welche Erkrankungen oder Behandlungen vorhersehbar oder unvorhersehbar sind. Falls es keine Auslandsreisekrankenversicherung gibt, die den chronisch Kranken versichern will, sollte der Betroffene seine gesetzliche Krankenkasse informieren. Diese übernimmt normalerweise den Schutz, wenn sich keine andere Urlaubsversicherung abschließen lässt. Das muss aber vor der Reise bestätigt werden.
Nicht nur bei der Urlaubsversicherung, sondern auch bei der Reiserücktrittsversicherung sollten chronisch kranke Menschen darauf achten, dass genau abgeklärt ist, wann die Versicherung einspringt. Denn oft tut sie das nur, wenn der Versicherte wegen einer unerwartet schweren Erkrankung seine Reise nicht antreten kann. Doch die Frage danach, wann jemand "unerwartet schwer erkrankt" ist, ist hier nicht einheitlich zu beantworten. Deshalb müssen chronisch Kranke auch hier nach einer passenden Versicherung suchen. dpa/sh
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