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Privatpatient oder Kassenpatient
29.11.2015

Facharzt-Wartezeit: Wenn sich ein Kassenpatient als Privatpatient ausgibt

Privatpatient? Kassenpatient? Das kann beim Arzt einen Unterschied machen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Für einen Kassenpatient ist die Wartezeit für einen Arzttermin oft lang. Darf er sich deswegen am Telefon als Privatpatient ausgeben? Hier die Antworten.

Die lange Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt sind ein allgemein bekanntes Übel. Besonders ärgerlich: Oft erhalten Privatpatienten bei Ärzten schneller einen Termin als Kassenpatienten. Da liegt der Gedanke nahe, sich am Telefon als Privatversicherter statt als Kassenpatient auszugeben. Wieso sich das Flunkern am Telefon nicht auszahlt, erklärt Christiane Lange von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. 

Kassenpatient oder Privatpatient: Muss das am Telefon verraten werden?

Nein, als Patient hat man nicht die Verpflichtung, von sich aus mitzuteilen, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Sofern man aber am Telefon gefragt wird, welchen Versicherungsstatus man besitzt, sollten Patienten die Wahrheit sagen.

Was passiert, wenn vor Ort rauskommt, dass der angebliche Privatpatient ein Kassenpatient ist?

Wenn der Patient am Telefon angibt, dass er privat krankenversichert ist, und der Arzt ihm in einem Zeitraum einen Termin gibt, in dem er ausschließlich Privatpatienten behandelt, darf er den Patienten nach Hause schicken und auf andere Sprechzeiten verweisen. Der Arzt ist nur bei einem Notfall verpflichtet, sofort zu behandeln.

Inwiefern muss der Arzt prüfen, ob jemand die Wahrheit sagt?

Der Arzt hat keine Nachforschungspflicht. Sofern man sich als Privatpatient am Telefon ausgibt, darf der Arzt auch davon ausgehen, dass diese Angaben zutreffen.

dpa/tmn

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