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Spenderorgane
07.05.2015

Die Bereitschaft zur Organspende kann auch zurückgenommen werden

Wer im Organspendeausweis seine Bereitschaft zur Organspende dokumentiert hat, kann seine Entscheidung jederzeit ändern.
Foto:  Franziska Gabbert (dpa)

Mittels Spenderorganen kann ein beendetes Leben immer noch andere Leben retten. Wer sich unschlüssig über die Organspende ist, kann seine Bereitschaft dazu auch widerrufen.

Es ist keine leichte Entscheidung, ob die eigenen Organe im Todesfall gespendet werden dürfen oder nicht. Doch die Entscheidung über die Organspende ist keine, die auf Lebenszeit getroffen werden muss. Schließlich erklärt sich jeder selbst per Organspendeausweis oder einer anderen Erklärung dazu bereit oder eben nicht bereit, seine Organe zu spenden. Wer seine Meinung ändert, sollte das alte Dokument vernichten und ein neues aufsetzen oder ausfüllen. Es gibt in Deutschland kein Register für die Bereitschaft von Organspenden.

Organspende: Warum Angehörige die eigene Meinung kennen sollten

Was in jedem Fall unsinnvoll ist, ist eine Stellungnahme zur Organspende im Testament. Denn dieses darf erst geöffnet werden, wenn es ohnehin zu spät ist, Spenderorgane zu entnehmen. In Deutschland gibt es zwei Voraussetzungen für die Organentnahme: Den diagnostizierten Hirntod und eine Zustimmung des Spenders, dass Organe entnommen werden dürfen. Falls es weder Zustimmung noch Widerspruch eines Betroffenen gibt, müssen Angehörige bestimmen, ob es zur Organspende kommt. dpa/tmn/sh

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