E-Zigarette gilt als Arznei
Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten sind nach Einschätzung der Bundesregierung ein Arzneimittel - und müssen daher zugelassen werden.
Ohne eine arzneimittelrechtliche Zulassung ist das Inverkehrbringen der sogenannten Nikotin-Liquids ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, also verboten. Das geht aus einer am Mittwoch bekanntgewordenen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Nikotin macht die E-Zigarette zur Arznei
Die E-Zigarette - über einen elektrischen Vernebler wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert - hat demnach als Medizinprodukt zu gelten, wenn damit Nikotin eingeatmet wird. Die Liquids gibt es mit oder ohne Nikotin. Bei der rechtlichen und gesundheitlichen Bewertung der E-Zigaretten besteht derzeit Ungewissheit.
Die Linke im Bundestag hatte eine rechtliche Klarstellung verlangt. In manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern sind E-Zigaretten verboten, in anderen nicht. Eine Grundsatz-Entscheidung gibt es nicht, wie auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jüngst betont hatte. Laut Herstellern konsumieren inzwischen 1,2 Millionen bis zwei Millionen Menschen E-Zigaretten.
Im Rauchverbot darf nicht gedampft werden
Der bloße Konsum von E-Zigaretten sei allerdings nicht verboten, hieß es nun in der Antwort der Bundesregierung vom 27. Februar. Das Dampfen sei aber - nach den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes - bundesweit an vielen Orten wie Bahnhöfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt - und darüber hinaus je nach Ländergesetzen auch möglicherweise andernorts.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sieht sich in ihrem strikten Kurs gegen die E-Zigarette bestärkt: "Unsere Linie ist damit ein weiteres Mal klar bestätigt worden", sagte ein Sprecher am Mittwoch. dpa
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