Ehrmanns "Monsterbacke" vor dem Bundesgerichtshof
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" Diesen Werbespruch des Ehrmann Fruchquarks "Monsterbacke" finden Wettbewerbsschützer irreführend und klagen vor dem Bundesgerichtshof.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Werbespruch des Fruchtquarks "Monsterbacke": "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" - für irreführend und hatte geklagt. Der Bundesgerichtshof entscheidet erst im September.
Irreführende Werbung: Klage gegen "Monsterbacke"-Fruchtquark
Der Fruchtquark "Monsterbacke" enthalte im Vergleich zu Milch fast dreimal mehr Zucker. Dies sei ein "erheblicher Nachteil gerade bei der Ernährung von Kindern", sagte die Anwältin der Wettbewerbsschützer am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof.
Die Ehrmann-Anwältin hielt dagegen: "Der durchschnittliche Verbraucher weiß, dass Früchte Zucker enthalten und dass deshalb ein Fruchtquark mehr Zucker enthält als Milch, die aus der Kuh kommt und keine Früchte enthält."
Bundesgerichtshof entscheidet erst im September über "Monsterbacke"-Werbespruch
Der Bundesgerichtshof lässt sich im Streit um die Werbung für "Monsterbacke" Zeit. Erst am 20. September wollen die Richter entscheiden, ob der Milchprodukte-Hersteller Ehrmann seinen Quark mit dem Slogan anpreisen darf. Das gab der I. Zivilsenat am Donnerstagabend bekannt.
Den Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm wunderte zunächst etwas ganz anderes: "Es geht also um die Monsterbacke", sagte Bornkamm zu Beginn der mündlichen Verhandlung. "Dass man mit so einem Begriff Leute dazu bringt, etwas zu kaufen, ist erstaunlich." dpa/AZ
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