E-Zigaretten der Marke «Super Smoker» sind kein Arzneimittel und dürfen deshalb vorerst weiter verkauft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben der Kanzlei des Linken-Politikers und Rechtsanwalts Gregor Gysi vom Montag in Berlin.
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Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte.
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Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis 2 Millionen Konsumenten hierzulande, Tendenz steigend.
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Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin. Nach Angaben des Verbandes des eZigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch. So stecke im Dampf zum Beispiel kein Teer, weil es im Gegensatz zur Tabakzigarette keine Glut gibt.
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Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen.
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Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert.
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Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt.
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E-Zigaretten sind laut ihren Befürwortern weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.
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Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken.
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Gestritten wird vor allem darum, ob E-Zigaretten ein Genußmittel sind oder - wegen des Nikotins - ein Arzneimittel.
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Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten sind nach Einschätzung der Bundesregierung ein Arzneimittel - und müssen daher zugelassen werden. Ohne diese Zulassung sind Verkauf und Handel der nikotinhaltigen Liquids verboten. Das Verbot gilt auch für den Internet-Handel. «Die betreffenden Produkte können, da der Versender mit dem Versand gegen das Arzneimittelgesetz (...) verstößt, sichergestellt und eingezogen werden», heißt es. Der bloße Konsum von E-Zigaretten sei aber nicht verboten, so die Bundesregierung in einer offiziellen Einschätzung.
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In mehreren Bundesländern - darunter Bayern - sind E-Zigaretten verboten.
Bundesinstitut für Arzneimittel wollte E-Zigarette verbieten
Die Vertreiber und Hersteller der E-Zigarette hatten geklagt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel die nikotinhaltigen kalten Dampfer als Medikament zur Raucherentwöhnung einstufen und mangels Zulassung verbieten wollte.
Urteil: E-Zigaretten dürfen verkauft werden
Laut Urteil handelt es sich bei den nikotinhaltigen Kartuschen nicht um Arzneimittel, wie die Kanzlei mitteilte. Damit ist es den Anwälten zufolge erlaubt, dass diese Zigaretten, die deutlich weniger gesundheitsschädlich seien als Tabakzigaretten, überall verkauft werden dürften. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Gericht: E-Zigarette ist keine Arznei
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft. Dagegen wandten sich ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Gericht.
Gegen das nicht rechtskräftige Urteil ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich. Das Bundesinstitut prüfe das umfangreiche Urteil, sagte ein Sprecher am Montag. Der Verband des E-Zigaretten-Handels sprach in einer Mitteilung von einem wichtigen Etappensieg.
E-Zigarette: Liquids gibt es mit und ohne Nikotin
Bei der E-Zigarette wird mittels eines elektrischen Verneblers Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Diese Liquids gibt es mit und ohne Nikotin. Es werden aber im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette keine Stoffe verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis 2 Millionen Konsumenten hierzulande, Tendenz steigend.
NRW-Gesundheitsministerin hatte vor E-Zigarette gewarnt
Das OVG befasst sich bereits in einem Eilverfahren mit der E-Zigarette. Dabei geht es um eine Pressemitteilung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), in der sie generell vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt hatte. In der ersten Instanz war ein Hersteller mit seiner Klage unterlegen.
Das OVG will in den nächsten Wochen entscheiden. Es hat nach Angaben des Herstellers inzwischen in einem rechtlichen Hinweis beanstandet, dass das Ministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel bewertet. Das Ministerium erklärte, auch die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium, die Bundesdrogenbeauftragte sowie die Länder Brandenburg und Bremen stuften die E-Zigarette als Arzneimittel ein. afp/dpa/AZ
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