Mittwoch, 22. Mai 2013

03. April 2012 16:07 Uhr

Gerichtsurteil: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Vorerst dürfen E-Zigaretten weiter verkauft werden, denn sie gilt nicht als Medikament. Der Vorstoß zum Verbot ist damit gescheitert.

E-Zigaretten der Marke «Super Smoker» sind kein Arzneimittel und dürfen deshalb vorerst weiter verkauft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben der Kanzlei des Linken-Politikers und Rechtsanwalts Gregor Gysi vom Montag in Berlin.

Bundesinstitut für Arzneimittel wollte E-Zigarette verbieten

Die Vertreiber und Hersteller der E-Zigarette hatten geklagt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel die nikotinhaltigen kalten Dampfer als Medikament zur Raucherentwöhnung einstufen und mangels Zulassung verbieten wollte.

Urteil: E-Zigaretten dürfen verkauft werden

Laut Urteil handelt es sich bei den nikotinhaltigen Kartuschen nicht um Arzneimittel, wie die Kanzlei mitteilte. Damit ist es den Anwälten zufolge erlaubt, dass diese Zigaretten, die deutlich weniger gesundheitsschädlich seien als Tabakzigaretten, überall verkauft werden dürften. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.

Gericht: E-Zigarette ist keine Arznei

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft. Dagegen wandten sich ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Gericht.

Gegen das nicht rechtskräftige Urteil ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich. Das Bundesinstitut prüfe das umfangreiche Urteil, sagte ein Sprecher am Montag. Der Verband des E-Zigaretten-Handels sprach in einer Mitteilung von einem wichtigen Etappensieg.

E-Zigarette: Liquids gibt es mit und ohne Nikotin

Bei der E-Zigarette wird mittels eines elektrischen Verneblers Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Diese Liquids gibt es mit und ohne Nikotin. Es werden aber im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette keine Stoffe verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis 2 Millionen Konsumenten hierzulande, Tendenz steigend.

NRW-Gesundheitsministerin hatte vor E-Zigarette gewarnt

Das OVG befasst sich bereits in einem Eilverfahren mit der E-Zigarette. Dabei geht es um eine Pressemitteilung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), in der sie generell vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt hatte. In der ersten Instanz war ein Hersteller mit seiner Klage unterlegen.

Das OVG will in den nächsten Wochen entscheiden. Es hat nach Angaben des Herstellers inzwischen in einem rechtlichen Hinweis beanstandet, dass das Ministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel bewertet. Das Ministerium erklärte, auch die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium, die Bundesdrogenbeauftragte sowie die Länder Brandenburg und Bremen stuften die E-Zigarette als Arzneimittel ein.  afp/dpa/AZ

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