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Verfassungsrat
23.03.2015

Impfpflicht in Frankreich beschlossen: "Schutz der Gesundheit"

In Frankreich gibt es die Impfpflicht, und sie ist verfassungsgemäß.
Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

In Frankreich sind Eltern vor Gericht zitiert worden, weil ihre Kinder nicht geimpft sind. Sie fragten im Prozess, ob die gesetzliche Impfpflicht überhaupt verfassungsgemäß sei.

Der französische Verfassungsrat hat am Freitag in Paris entscheiden müssen, ob die gesetzliche Impfpflicht mit der Verfassung vereinbar ist. "Eine Impf-Politik festzulegen, um die individuelle und allgemeine Gesundheit zu schützen", ist der Entscheidung nach verfassungsgemäß. Ein Ehepaar hatte die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit gestellt, als sie sich vor Gericht für ihre Weigerung gegen die Impfpflicht entscheiden mussten.

Die Impfpflicht dient dem Schutz der Gesundheit

In Frankreich gilt die Impfpflicht. Gegen Diphterie, Kinderlähmung und Tetanus muss jedes Kind geimpft werden, sonst ist auch keine Aufnahme in Schulen, Kindergärten und Krippen erlaubt. Weil Samia und Marc Larère ihre Kinder aber nicht impfen lassen wollten, mussten sie sich vor Gericht verantworten. Im schlimmsten Fall drohen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, bis zu zwei Jahre Haft und 30.000 Euro Geldstrafe. Die Larères wehren sich unter anderem gegen Verstärkerstoffe und die Kombination mit nicht-verpflichteten Impfstoffen wie Keuchhusten und Meningitis.

Impfpflicht auch in Deutschland ein Thema

Der Verfassungsrat hat entschieden, dass die französische Impfpflicht verfassungskonform ist, da es dabei um einen Schutz der Gesundheit gehe. Unter anderem soll die Impfpflicht auch diejenigen schützen, die aus medizinischen Gründen nicht selbst gegen sehr schwere, ansteckende Krankheiten geimpft werden können. Aufgrund der aktuellen Masernwelle wird auch in Deutschland über die Impfpflicht diskutiert. Derzeit gibt es hierzulande keine Pflicht zu Impfen, aber Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). AFP/sh

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