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Impfpflicht
27.05.2017

Gesetzentwurf: Kitas sollen Eltern ohne Impfberatung melden

Immer weniger Deutsche lassen sich gegen die Masern impfen. Für Kinder sind die Folgen gesundheitsgefährdend. Die Meldepflicht der Kitas soll das künftig ändern. (Symbolbild)
Foto: Bernhard Weizenegger

Eltern, die keinen Nachweis einer Impfberatung erbringen, sollen künftig von Kitas gemeldet werden. Wird die Impfpflicht bald auch in Deutschland eingeführt?

Die Masern sind seit Anfang des Jahres großes Thema in Deutschland. Besonders problematisch ist aber die Einstellung mancher gegenüber einer Impfung: Erst kürzlich berichtete unsere Zeitung darüber, dass sich immer weniger Deutsche impfen lassen.

Für den Nachwuchs soll sich das aber künftig ändern. Zwar ist seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes Mitte 2015 der Nachweis einer Impfberatung bei der Kita Pflicht, doch wer sich hartnäckig weigert, dem droht bereits jetzt eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro. Außerdem sollen Kitas nun statt selbst zu entscheiden, gesetzlich dazu verpflichtet werden, Eltern ohne Nachweis einer Impfberatung beim Gesundheitsamt zu melden.

Gesetzenwurf: Meldepflicht von Eltern ohne Impfberatung

Am kommenden Donnerstag soll im Bundestag der Gesetzentwurf dazu beschlossen werden. Demnach müssen Kitas jene Eltern, die bei der Anmeldung keinen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen können, künftig beim Gesundheitsamt melden. Die Behörde soll so die Möglichkeit bekommen, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden.

Ziel ist es nicht, Impfgegner damit zu bekämpfen, sondern viel mehr Familien zu erreichen, die entweder Impfungen vergessen oder Beratungsbedarf hätten. Das sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Berlin. Zudem gebe es nicht nur Kinder, sondern auch viele Erwachsene mit Impflücken. "Da besteht natürlich auch die Hoffnung, dass man diese Erwachsenen mit einer Impfberatung erreicht, und dass die dann die Impfungen nachholen können."

Masern: Keine Kinderkrankheit, aber Impfung bei Kindern besonders wichtig

Bei Masern handelt es nicht um eine harmlose Kinderkrankheit. Erst letztes Wochenende erlag eine 37-Jährige, Mutter von drei Kindern, in Essen der Krankheit (wir berichteten). Es ist wohl der erste Todesfall durch Masern in diesem Jahr gewesen. In Deutschland war zuletzt im Februar 2015 während einer Masernwelle in Berlin ein anderthalbjähriger Junge gestorben. Nach Angaben einer Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin hatte es davor im Jahr 2011 einen Todesfall gegeben. Die Frau soll zwar als Kind geimpft worden sein, doch heutzutage werden zwei Impfungen gegen die Masern empfohlen.

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Besonders bei Kindern können die Masern nämlich erhebliche Folgen haben. Von mehr als 450 bislang beim Robert Koch-Institut gemeldeten Fällen sollen 50 auf Säuglinge entfallen. Bei Babys ist die Erkrankung besonders gefürchtet, weil es als seltene Spätfolge zu einer chronischen, tödlichen Maserngehirnentzündung kommen kann. Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) sollen Säuglinge die erste Masernimpfung zwischen 11 und 14 Lebensmonaten erhalten, die zweite zwischen 15 und 23 Monaten.

Masern mit einer Impfpflicht bekämpfen?

In Italien wird zurzeit eine Impfpflicht eingeführt, doch das schließt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für Deutschland aus. Er gehe davon aus, dass die Masern auch ohne Impfpflicht verbannt werden können. "Ich glaube, dass unsere Maßnahmen das Ziel erreichen werden", sagte er zu Wochenbeginn der Deutschen Presse-Agentur.  AZ/dpa

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