Ärzte und Apotheker: Medikationsplan soll Patienten mehr Sicherheit bringen
Ein Schritt Richtung weiterer Patientensicherheit wurde getan. Apotheker und Ärzte legten eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben sich auf einen Medikationsplan für Patienten geeinigt. Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest.
KBV, DAV und BÄK haben die dafür notwendige Rahmenvereinbarung gemeinsam getroffen. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt.
Medikationsplan soll Patienten mehr Sicherheit bringen
"Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält", so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich.
Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. "Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation - ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen."
Medikationsplan soll auf elektronischer Gesundheitskarte gespeichert werden
Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.
"Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur", sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer.
Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. ots/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.
Sinnvoll und absolut notwendig ist es, dass sich Ärzte mit dem Thema Multimedikation beschäftigen und ihre Patieten dafür sensibilisieren. Diese zum Teil irrsinnigen Mengen und Durcheinander an Verschreibungen von verschiedenen Medikamenten muss ein Ende haben. Leider ist die freie Arztwahl da auch ein wenig kontraproduktiv, denn der Urologe oder Orthopäde weiß ja meist nicht, was der Allgemeinmediziner oder Internist dem Patienten schon vorher verordnet hat. Vielfach wird ja auch gar nicht gefragt. Dann stapeln sich Packungen um Packungen bei den Leuten zu Hause.
Was mir allerdings Bauchweh bereitet, ist dann schon wieder die Möglichkeit dass eine Apotheke auf der Gesundheitskarte herumlesen kann und vll. auch noch Daten auslesen kann die evtl. später darauf gespeichert werden vll. sogar noch Diagnosen. Hier kommt eine weitere Kontrolle auf den Bürger zu, ähnlich wie diese "Hausarztvertragsversuche" vor ein paar Jahren in welchem ein Austausch von Apotheker und Arzt unterschrieben werden sollte. Wer garantiert denn hierbei die Datensicherheit wenn Apothekenhelferin Lieschen Müller auf meiner Karte sieht welches Medikament ich (für welche Beschwerden!!) sonst noch nehme obwohl ich das vll. gar nicht will? Ach möchte ich vll. nicht, dass die Fachangestellte des Orthopäden sehen kann was mir der Hautarzt verordnet hat, auch wenn sie der Schweigepflicht unterliegt kann mir das peinlich sein. Und ob ein elektronischer Medikamentenplan auf der G-Karte dem kranken Opi der schon ein wenig durcheinander ist was bringt bezweifle ich. Besser wäre es den Weg von vertrauensvollen Gesprächen mit dem jeweiligen Arzt zu fördern. Bei einem Patienten der gewillt ist mitzumachen und mitdenkt sollte sich das alles erübrigen. Allein die Zeit beim Arztgespräch fehlt aus bekannten Gründen.
Und wer keinen Bock hat macht doch so oder so was er will und hält sich an nichts.
Die ab Oktober geltende Regelung kann nur der erste, kleine Schritt sein um die Sicherheit der Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Das Problem, dass ca. 40% aller von den Patienten genommenen Arzneimittel nicht erfasst werden, dies sind die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die vom Patienten ohne Wissen des Arztes gekauft werden, zeigt die Notwendigkeit der Einbeziehung von Arzt und Apotheker in die Erstellung der Medikationsliste auf. Da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit einer Polymedikation steigt, erhöhen sich auch die damit verbundenen Risiken wie Wechselwirkungen, Überfoderung des Patienten, mangelnde Therapietreue. Auch tragen die durch die Rabattverträge induzierten Änderungen in der Arzneimittelabgabe zur weiteren Verunsicherung der Patienten bei. Deshalb muss in einer zweiten, elektronischen Phase mit der geplanten Einführung des elektronischen Medikationsplans ab 2018 der Erstellung der Medikationsliste nach Auffassung der Apothekerschaft auch eine konsequente Medikationsanalyse folgen. Nur so läßt sich das Ziel einer verbesserten Arzneimitteltherapiesicherheit erreichen.