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Organspende
18.11.2018

Moraltheologin zur Widerspruchslösung: "Mein Herz gehört mir!"

Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn soll künftig jeder Organspender sein, der nicht widerspricht.
2 Bilder
Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn soll künftig jeder Organspender sein, der nicht widerspricht.
Foto: Axel Heimken, dpa

Jens Spahn will jeden zum Organspender machen, der nicht widerspricht. Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl ist Organspenderin und lehnt das ab. Was sie rät.

„Mein Herz gehört mir!“ war Ihr Vortrag auf der Tagung zur Transplantationsmedizin an der Universität Augsburg überschrieben. Sie sind Professorin für Moraltheologie. Halten Sie den Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht für richtig, der eine Widerspruchslösung plant, wonach jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch Organspender ist?

Prof. Kerstin Schlögl-Flierl : Ich bin grundsätzlich für Organspende. Aber die rechtliche Regelung, die Jens Spahn jetzt will, lehne ich ab.

Das heißt, Sie selbst haben einen Organspendeausweis?

Schlögl-Flierl: Ja, ich habe einen Organspendeausweis und habe ihn auch mit ja angekreuzt, also ich bin Organspenderin.

Was hat Sie überzeugt?

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Schlögl-Flierl: Für mich ist es eine Entscheidung aus Solidarität und Nächstenliebe. Mich berühren und bewegen auch immer sehr die persönlichen Dankesbriefe der Organempfänger, die die Deutsche Stiftung Organtransplantation – anonym natürlich – an die Angehörigen der Organspender weiterleitet. Ich glaube, das kann für Angehörige ein sehr großer Trost sein.

Warum sind Sie dann gegen die Widerspruchslösung?

Schlögl-Flierl: Ich bin hier auf der Linie der Katholischen Kirche: Aus Gründen der Nächstenliebe und der Solidarität ist sie für Organspenden. Aber der rechtlichen Regelung der Widerspruchslösung steht sie ablehnend gegenüber. Und in meinem Vortrag zeige ich genau das auf: Was spricht für und was spricht gegen eine Widerspruchslösung.

Was spricht dagegen?

Schlögl-Flierl: Es gibt zwei Gesetzentwürfe. Der eine will die Strukturen der Transplantationsmedizin verbessern und der andere die rechtliche Lösung der Widerspruchslösung. Ich befürworte den ersten Gesetzentwurf, der die Strukturen verbessern will, indem beispielsweise Transplantationsbeauftragte freigestellt werden und die Vergütung optimiert wird. Ich denke, dass die Entscheidungslösung aus dem Jahr 2012 eine gute Lösung ist, die allerdings ausgebaut werden müsste.

Dr. Kerstin Schlögl Flierl ist Professorin am Lehrstuhl für Moraltheologie an der Universität Augsburg.
Foto: Michael Hochgemuth

Die Entscheidungslösung besagt, dass alle Bürger von ihrer Krankenkasse oder Versicherungsunternehmen regelmäßig Informationsmaterial zur Organspende erhalten und sich dann entscheiden sollen. Viel gebracht hat diese Lösung aber offensichtlich nicht: Die Zahl der Organspender sank auf einen Tiefstand.

Schlögl-Flierl: Ich bin auch der Meinung, dass dieser Weg ausgebaut werden sollte. Beispielsweise könnte ich mir vorstellen – und das wird auch diskutiert –, dass bei der Ausstellung des Führerscheins oder der Verlängerung des Personalausweises eine Aufklärung über die Organtransplantation durchgeführt wird. Mein Wunschtraum wäre es, dass dort Beauftragte vor Ort wären und eine Aufklärung durchführen. Denn das A und O ist Information und Aufklärung bei diesem Thema. Entscheiden muss sich dann aber jeder selbst können. Ich will also zunächst die Verfahren, die zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende führen, ändern.

Der Sozialethiker und Theologe Peter Dabrock hatte kürzlich im Deutschlandfunk erklärt, dass er gegen die Widerspruchslösung von Minister Spahn ist, weil sie für ihn ein wirklich tiefer Eingriff in das Selbstverfügungsrecht ist. Ist dies auch bei Ihnen der Punkt oder warum sind Sie konkret gegen die Widerspruchsregelung?

Schlögl-Flierl: Ja genau, ich bin der Meinung von Dabrock: Es ist ein zu tiefer Eingriff in mein Selbstbestimmungsrecht. Mein Schweigen wird gleich als Zustimmung ausgelegt beziehungsweise ich muss, um kein Organspender zu sein, aktiv widersprechen. Das ist nicht richtig. Ich will lieber die persönliche Entscheidungslösung, weil ich die Freiheit und Selbstbestimmung jedes Einzelnen hochhalten möchte.

Sie sind Christin und sind Organspenderin, wie Sie erklärt haben, aus Gründen der Nächstenliebe und Solidarität. Ist es nicht generell aus diesen beiden Gründen für jeden Christen eine Pflicht, seine Organe zu spenden?

Schlögl-Flierl: Genau dies werde ich sehr oft gefragt. Als Christin bin ich gefordert, mir die Entscheidung zur Organspende nicht leicht zu machen. Als Christin bin ich aufgerufen, gründlich das Für und Wider abzuwägen, auch die goldene Regel anzuwenden: Wäre ich selbst bereit, ein Organ anzunehmen? Als Christin habe ich wirklich die moralische Pflicht, mich zu informieren. Aber ich muss als Christin nicht automatisch Organspender sein, das nicht. Und bei diesen Gesprächen merke ich auch immer, wie viel Rede- und Informationsbedarf bei dem Thema vorhanden ist. Das ist enorm. Daher muss die Aufklärung und Information ganz stark ausgebaut werden, schließlich hat das Thema so viele Aspekte, die Menschen umtreiben. Nehmen Sie nur als Beispiel den schweren emotionalen Konflikt, in dem Eltern stecken, deren hirntotes Kind Organe spenden soll. Aufklärung und Information ist wirklich das A und O bei diesem Thema.

Was wäre für Sie ein Grund, warum sich jemand dagegen entscheidet?

Schlögl-Flierl: Wenn beispielsweise die Angst zu groß ist, dass ich zu früh für hirntot gehalten werde. Wenn ich spüre, hier ist eine Grenze, die kann ich nicht überspringen. Diese persönliche Grenzziehung muss akzeptiert werden.

Eine Leserin aus dem Allgäu hat uns genau zu diesem Thema geschrieben. Es ist ja umstritten, ob der Hirntod der Ganzkörpertod ist.

Schlögl-Flierl: Also ich stelle mir das immer so vor, dass der Sterbeprozess abläuft und wir heute dank unserer Technik die Möglichkeit haben, diesen Prozess an einem bestimmten Punkt zu stoppen, nämlich dann, wenn der Mensch hirntot ist, also, wenn ihn nur noch Apparate am Leben erhalten. Aus diesem Grund, um Organspender zu haben, ist der Hirntod 1968 als Kriterium auch eingeführt worden. Das muss man für den Hintergrund wissen. Nun sind nach den Missbrauchsskandalen um Organtransplantationen die Kriterien, wann ein Mensch hirntot ist, sehr verbessert worden.

Sind Sie aus Ihrer Sicht nun so, dass ich als Patient nicht fürchten muss, zu früh für hirntot erklärt zu werden? Im Frühsommer ist beispielsweise ein 13-jähriger Junge in den USA kurz vor der Organspende noch aufgewacht.

Schlögl-Flierl: Also ich persönlich kann nun, nach der Verbesserung der Kriterien, den Ärztinnen und Ärzten vertrauen. Die Bundesärztekammer hat in ihren Richtlinien deutlich nachgearbeitet. Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat 2015 bekräftigt, dass der nachgewiesene Hirntod ein sicheres Kriterium für eine Organentnahme ist. Wenn aber ein Mensch intuitiv hier Probleme hat, dann muss ich das als Grund anerkennen, dass er keine Organe spendet.

Zur Person: Kerstin Schlögl-Flierl, 42, ist an der Uni Augsburg Professorin für Moraltheologie und Mitglied im Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung.

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