Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Schlafkrankheit: Narkolepsie: Schweinegrippe-Impfstoff kann krank machen

Schlafkrankheit
04.07.2015

Narkolepsie: Schweinegrippe-Impfstoff kann krank machen

Der Impfstoff Pandemrix gegen die Schweinegrippe steht im Verdacht, Narkolepsie auszulösen.
Foto: Kay Nietfeld/Archiv dpa

Studien bestätigen, dass die Impfung gegen Schweinegrippe die seltene und unheilbare Schlafkrankheit Narkolepsie auslösen kann.

In den Jahren 2009 und 2010 haben sich Millionen von Europäern gegen die Schweinegrippe impfen lassen. Bereits im August 2010 kamen erste Verdachtsberichte aus Schweden, wo die Arzneimittelbehörde über Narkolepsie-Fälle unter geimpften Kindern und Jugendlichen feststellte. Auch Analysen aus England, Frankreich, Finnland und Irland bestätigten diesen Verdacht: Pandemrix von GlaxoSmithKline (GSK) kann in seltenen Fällen zur unheilbaren Schlafkrankheit Narkolepsie führen.

Narkolepsie: Schweinegrippe-Impfstoff löst Schlafkrankheit aus

Auch wenn GSK für das Medikament Pandemrix verantwortlich ist, die Entschädigungen kommen von Behörden. Denn sie hatten den Schweinegrippe-Impfstoff empfohlen. In Deutschland hatten sich die Ständige Impfkommission (Stiko) und das Robert Koch-Institut (RKI) für den Impfstoff ausgesprochen. Der Pharmakonzern GSK versicherte, dass das Auslösen von Narkolepsie untersucht werde. "Wir nehmen die Sicherheit der Patienten, die ihre Gesundheit unseren Impfstoffen und Medikamenten anvertrauen, sehr ernst", so hieß es.

Schweinegrippe-Impfung: Andere Impfstoffe ohne Narkolepsie-Verdacht

Pandemrix wurde im September 2009 in der EU zugelassen, fast 31 Millionen Menschen wurden damit gegen die Schweinegrippe geimpft. Derzeit wird Pandemrix in der EU nicht mehr eingesetzt, es gibt andere Impfstoffe gegen Schweinegrippe, die nicht im Verdacht stehen, Narkolepsie auszulösen. In Deutschland gibt es 51 Verdachtsfälle, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Schweinegrippe-Impfung und Narkolepsie vermutet wird - darunter 27 Kinder und Jugendliche. Narkolepsie ist eine Schlaf-Wach-Störung, bei der es zu Tagesschläfrigkeit und einem plötzlichen Verlust des Muskeltonus bei starken Gefühlen kommt. dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.