Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Blutspende: Schwule dürfen Blut spenden – aber nicht bedingungslos

Blutspende
09.08.2017

Schwule dürfen Blut spenden – aber nicht bedingungslos

Die Bundesärztekammer hat ihre Richtlinie gelockert: Homosexuelle Männer dürfen erneut Blut spenden. Einschränkungen bestehen dennoch.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Homosexuelle Männer dürfen wieder Blut spenden. Die Bundesärztekammer lockerte die Richtlinie. Doch das gilt nicht ohne Bedingungen

Selten löste eine neue Richtlinie der Bundesärztekammer so viel Wirbel aus. Demnach dürfen nun auch Schwule Blut spenden, solange sie eine Bedingung erfüllen: Männer müssen mindestens zwölf Monate gleichgeschlechtlich enthaltsam gelebt haben, um als Spender zugelassen zu werden.

Blutspenden: Weshalb gibt es Bedinungen für homosexuelle Männer?

Nach Angaben der Bundesärztekammer berge ihr Sexualverhalten ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie Hepatitis B (HBV), Hepatitis C (HCV) und Aids (HIV). 2015 waren nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mehr als zwei Drittel der insgesamt 3200 HIV-Infizierten deutschlandweit Männer, die gleichgeschlechtlichen Sex haben. Auch deshalb hatte der Europäische Gerichtshof 2015 ein Spendeverbot für zulässig erklärt, wenn es keine guten Alternativen wie etwa wirksame Testmethoden oder genaue Spenderbefragungen gebe.

Schwulenverbände finden die Neuregelung zu restriktiv

Schwulennahen Verbänden geht die Neuregelung nicht weit genug. Die neue Richtlinie setze sich über die Erkenntnisse der Wissenschaft hinweg, erklärte etwa Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland. "Das Bestreben, Männer, die Sex mit Männern haben, weiterhin dauerhaft von der Blutspende auszuschließen, hat über die Wissenschaft  gesiegt." Auch die Deutsche-Aids-Hilfe sieht Homosexuelle weiterhin zu Unrecht benachteiligt: "Eine HIV-Infektion kann man heute sechs Wochen nach dem letzten Risiko sicher ausschließen. Diese Frist wäre nachvollziehbar - eine längere schließt viele Menschen weiterhin unnötig von der Blutspende aus", sagte Sprecher Holger Wicht dem Tagesspiegel.

Lesen Sie auch:

Bayerns Behörden rüsten sich für Ehe für alle

Lesen Sie dazu auch

Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Maas: Homophobie in der Gesellschaft muss verschwinden 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.