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Dextrose
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Zucker-Zank: Glukose-Hersteller muss auf Positiv-Werbung verzichten

Mit Traubenzucker kann man den Blutzuckerspiegel schnellstmöglich wieder zum Ansteigen bringen. Und das fördert die Konzentration - Oder?
Foto: Jens Kalaene (dpa)

Ein Unternehmen will mit wissenschaftlich abgesegneten Gesundheitssätzen seine Traubenzucker-Täfelchen bewerben. Die EU macht ihm einen Strich durch die Rechnung.

Jogger hoffen auf die unterstützende Wirkung von Traubenzucker beim Langstreckenlauf. Wissenschaftler bestätigen diese sogar offiziell. Aber werben dürfen Hersteller damit nicht. So hat es die EU-Kommission entschieden und der Europäische Gerichtshof am Donnerstag bestätigt. Der Hersteller Dextro Energy unterlag in letzter Instanz.

Auslöser für den Zuckerstreit waren fünf Sätze. Diese klingen im Vergleich zu anderen Werbesprüchen nicht einmal besonders knackig: Unter anderem mit "Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung" und "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungs-Stoffwechsel bei" würde Dextro Energy gern seine zu Würfeln verpackten Traubenzucker-Täfelchen anpreisen.

Die Aussagen an sich sind wissenschaftlich verbrieft, sonst wäre schon der Antrag gar nicht möglich gewesen. "Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben müssen sich auf allgemein akzeptierte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und durch diese abgesichert sein", gibt das EU-Recht vor. Für Dextro Energys Glukose-Sätze gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA eine positive Rückmeldung.

Traubenzucker und Konzentration - Gibt es einen Zusammenhang?

Die einschlägige Verordnung legt fest, welche gesundheitsbezogenen Angaben - genannt "health claims" - Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist die EU-Kommission zuständig. Die Dextro-Sätze lehnte die Brüsseler Behörde mit der Begründung ab, die Aussagen könnten für Verbraucher verwirrend und widersprüchlich sein. Denn sie ermunterten zum Genuss von Glukose - dabei empfehlen viele Experten, weniger Zucker zu essen.

Dextro Energy monierte Ermessensfehler und falsche Gewichtung bei der Kommission. Ein Hinweis auf nachgewiesene Wirkungen von Glukose bedeute weder, dass man Zucker verzehren oder gar vermehrt verzehren solle, argumentierte das Unternehmen. Diese Argumente ließ EuGH nicht gelten. 

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Lob für das Urteil kam unter anderem von der SPD-Europaabgeordneten Susanne Melior. In der EU sei mehr als die Hälfte der Menschen übergewichtig. "Traubenzucker als leistungssteigernd zu bewerben, ist deshalb eine inakzeptable Irreführung", kommentierte sie.

Dextro Energy zeigte sich dagegen enttäuscht. "Wir sind der Meinung, dass mündige Verbraucher vor wissenschaftlich belegten Tatsachen nicht beschützt werden müssen", sagte Geschäftsführer Andreas Romankiewicz.

Traubenzucker fördert die Konzentration. Diese Annahme ist weit verbreitet. Doch was sagt eine Expertin dazu?
Foto: Jens Kalaene (dpa), Symbolbild

Die Konzentration steigern: Gibt es eine Alternative zu Traubenzucker?

"Die Frage lautet im Grunde, wie viel Verstand man dem Verbraucher zutraut", sagte der Geschäftsführer des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Peter Loosen. "Traut man ihm zu, zu erkennen, dass er Traubenzucker nur punktuell zu sich nimmt - und nicht zu jeder Mahlzeit zu essen?" 

Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), hält die Begründung der Kommission für schwer nachvollziehbar: "Der Verweis auf Ernährungsgrundsätze ist eine politische Kategorie, und es fehlt die Auseinandersetzung, warum die konkreten Aussagen den Durchschnittsverbraucher in die Irre leiten." Nauen befürchtet: "Wenn diese Oberflächlichkeit Schule macht, wird die werbliche Kommunikation spürbar schwieriger werden."

Dem Verein Foodwatch gehen die Regelungen dagegen noch nicht weit genug. "Lebensmittelhersteller bewerben selbst ungesundes Junkfood, Süßigkeiten oder Zuckergetränke mit Gesundheitsversprechen - bisher ganz legal", sagte Expertin Sophie Unger. Die Kommission lege zwar fest, welche Angaben mit Gesundheitsbezug erlaubt seien. Aber für welche Produkte damit geworben werden darf, werde nicht eingegrenzt. dpa/AZ

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