Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Arzneimittel: Verunsichert durch den Beipackzettel? Lesen Sie nur das Wichtigste!

Arzneimittel
05.03.2015

Verunsichert durch den Beipackzettel? Lesen Sie nur das Wichtigste!

Die Angaben im Beipackzettel kann man sich vom Arzt oder Apotheker erklären lassen.
Foto: ABDA dpa

Wer den ganzen Beipackzettel liest, ist sich danach oft nicht mehr sicher, ob er das Medikament noch einnehmen will. Doch nicht alle Informationen gelten dem Verbraucher.

Die lange Liste von Nebenwirkungen im Beipackzettel von Medikamenten macht vielen Menschen Angst. Dabei werden mögliche Risiken nicht aufgezählt, um sie vor drohenden Gefahren zu warnen. Die Aufzählung ist eigentlich auch gar nicht für den Verbraucher bestimmt. Nicht ohne Grund heißt es: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Lesen Sie nur den Teil im Beipackzettel, der auch wirklich für Sie relevant ist.

Bekomme ich von der Kopfschmerz-Tablette gefährliche Hirnblutungen? Höchstwahrscheinlich nicht. Der Hersteller muss zwar alle möglichen Nebenwirkungen im Beipackzettel aufzählen, doch das dient vor allem der Absicherung im rechtlichen Sinn. Es geht nicht um Verständlichkeit, sondern um juristische Absicherung. Wer verunsichert ist, sollte auf jeden Fall Arzt oder Apotheker aufsuchen, um Missverständnisse über den Beipackzettel zu beseitigen.

Beipackzettel: Dosierung und Anwendung sind wichtig

Ärzte und Apotheker verstehen nicht nur den Beipackzettel, sie können auch das Risiko besser einschätzen. Generell gilt bei Arzneimitteln: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis muss abgewogen werden. Ein Beispiel dafür sind Medikamente gegen Krebs. Oft führen diese zum Haarausfall. Während das bei der Behandlung von Krebs in Kauf genommen wird, könnte eine solche Nebenwirkung bei einfachen Salben oder Schmerzmitteln das Ende der Produktion bedeuten.

Was für den Verbraucher wichtig ist: Die Angaben zu Anwendung und Dosierung. Jeder Patient muss verstehen, wie viele Tabletten er wann einnehmen muss. Meistens schreiben Ärzte und Apotheker das auch auf das Rezept oder die Packung. Im Beipackzettel steht dann aber noch einmal ganz genau, ob das Medikament vor oder nach dem Essen, abends oder morgens, mit kalter oder warmer Flüssigkeit eingenommen werden soll. Bei der Dosierung nach Beipackzettel ist auch wichtig, dass bei Säften mit "Löffel" in der Regel ein mitgelieferter Messbecher gemeint ist. dpa/tmn/sh

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.