Verunsichert durch den Beipackzettel? Lesen Sie nur das Wichtigste!
Wer den ganzen Beipackzettel liest, ist sich danach oft nicht mehr sicher, ob er das Medikament noch einnehmen will. Doch nicht alle Informationen gelten dem Verbraucher.
Die lange Liste von Nebenwirkungen im Beipackzettel von Medikamenten macht vielen Menschen Angst. Dabei werden mögliche Risiken nicht aufgezählt, um sie vor drohenden Gefahren zu warnen. Die Aufzählung ist eigentlich auch gar nicht für den Verbraucher bestimmt. Nicht ohne Grund heißt es: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." Lesen Sie nur den Teil im Beipackzettel, der auch wirklich für Sie relevant ist.
Bekomme ich von der Kopfschmerz-Tablette gefährliche Hirnblutungen? Höchstwahrscheinlich nicht. Der Hersteller muss zwar alle möglichen Nebenwirkungen im Beipackzettel aufzählen, doch das dient vor allem der Absicherung im rechtlichen Sinn. Es geht nicht um Verständlichkeit, sondern um juristische Absicherung. Wer verunsichert ist, sollte auf jeden Fall Arzt oder Apotheker aufsuchen, um Missverständnisse über den Beipackzettel zu beseitigen.
Beipackzettel: Dosierung und Anwendung sind wichtig
Ärzte und Apotheker verstehen nicht nur den Beipackzettel, sie können auch das Risiko besser einschätzen. Generell gilt bei Arzneimitteln: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis muss abgewogen werden. Ein Beispiel dafür sind Medikamente gegen Krebs. Oft führen diese zum Haarausfall. Während das bei der Behandlung von Krebs in Kauf genommen wird, könnte eine solche Nebenwirkung bei einfachen Salben oder Schmerzmitteln das Ende der Produktion bedeuten.
Was für den Verbraucher wichtig ist: Die Angaben zu Anwendung und Dosierung. Jeder Patient muss verstehen, wie viele Tabletten er wann einnehmen muss. Meistens schreiben Ärzte und Apotheker das auch auf das Rezept oder die Packung. Im Beipackzettel steht dann aber noch einmal ganz genau, ob das Medikament vor oder nach dem Essen, abends oder morgens, mit kalter oder warmer Flüssigkeit eingenommen werden soll. Bei der Dosierung nach Beipackzettel ist auch wichtig, dass bei Säften mit "Löffel" in der Regel ein mitgelieferter Messbecher gemeint ist. dpa/tmn/sh
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