Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Viagra: Pfizer verliert Patent

09.11.2012

Viagra: Pfizer verliert Patent

Pfizer verliert Viagra-Patent: Das Oberste Gericht Kanadas hat dem US-Pharmakonzern Pfizer das Patent für das Potenzmittel Viagra entzogen.
Foto: dpa

Pharma-Riese Pfizer hat sein Patent auf Viagra verloren. Das hat ein kanadisches gericht entschieden.

Pfizer verliert Viagra-Patent: Das Oberste Gericht Kanadas hat dem US-Pharmakonzern Pfizer das Patent für das Potenzmittel Viagra entzogen. Nach kanadischem Recht müsse ein Erfinder genaue Auskunft über seine Erfindung und deren Funktionsweise geben, um dafür das exklusive Verkaufsrecht zu haben, begründete das Gericht in Ottawa am Donnerstag seine Entscheidung.

Pfizer verliert Viagra-Patent

Pfizer habe gewusst, jedoch nicht bekanntgemacht, dass Sildenafil der einzige von mehreren Bestandteilen der Pille sei, der bei impotenten Männern eine Erektion auslöse. "Das Patentsystem beruht auf einem 'Geschäft' oder einer Gegenleistung", erklärte das Gericht. Der Erfinder bekomme für eine begrenzte Zeit das Exklusivrecht für seine neue Erfindung, müsse dafür aber seine Erfindung offenlegen, damit die Gesellschaft von dem Wissen profitiere.

Gericht: "Keine exklusive Monopolrechte"

"Wenn es keine vollständige Offenlegung gibt, kann es keine exklusive Monopolrechte geben", hieß es zur Begründung des Urteils. Das israelische Generikaunternehmen Teva hatte gegen Pfizer geklagt in der Hoffnung, schon vor Auslaufen des Viagra-Patents ein gleichwertiges Medikament auf den Markt bringen zu können.

Teva: Kunden "sparen Millionen"

Teva kündigte nun in einer Stellungnahme an, bald mit der Produktion zu beginnen. Mit dem künftigen Produkt würden die Kunden "Millionen sparen". Zudem werde das Medikament für Menschen zugänglich sein, die es sich sonst nicht leisten könnten. (afp, AZ)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.