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Geflügelpest
29.12.2014

Vogelgrippe: 42.000 Hühner werden in Japan notgeschlachtet

Frisch geschlachtete Gänse (Symbolbild): Die Vogelgrippe hat nicht nur in Japan Folgen, auch in Deutschland gelten nun spezielle Verordnungen.
Foto: Stefan Sauer, dpa

Wegen eines erneuten Ausbruchs der Vogelgrippe in Japan hat die Regierung die Notschlachtung von rund 42.000 Hühnern angeordnet.

Auf einer Geflügelfarm in der Präfektur Miyazaki sei durch DNA-Tests der Virustyp H5 nachgewiesen worden, teilte die örtliche Regierung am Montag mit. Der Besitzer hatte demnach am Sonntag die Behörden alarmiert, nachdem mehrere seiner Hühner plötzlich verendet waren.

Die Behörden begannen gleich am Montag mit der Notschlachtung. Sie forderten zudem die Besitzer von Geflügelbetrieben in einem Umkreis von zehn Kilometern um die betroffene Farm auf, ihr Geflügel nicht außerhalb dieses Radius zu bringen.

Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch auf einer Geflügelfarm im April war in Japan zuletzt vor rund zwei Wochen die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Der Betrieb befindet sich ebenfalls in der Präfektur Miyazaki. Daraufhin wurden rund 4000 Tiere notgeschlachtet, der betroffene Betrieb und weitere Geflügelbetriebe in der Umgebung geschlossen und die Gegend desinfiziert. Zudem wurden an großen Straßen in dem Gebiet Desinfektionsstationen für Fahrzeuge eingerichtet.

Ob trotz der Schutzvorkehrungen ein Zusammenhang zwischen den beiden Fällen im Dezember besteht, war zunächst unklar. Es seien weitere Untersuchungen nötig, sagte ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums. Die betroffenen Farmen sind rund hundert Kilometer voneinander entfernt.

Auch in Bayern wird Geflügel jetzt auf Vogelgrippe getestet

Während die Vogelgrippe - auch Geflügelpest genannt - häufig aus Asien gemeldet wird, gab es auch in Deutschland jüngst mehrere Fälle. Das Virus vom Typ H5N8 war im November und Dezember in Geflügelmastbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen nachgewiesen worden.

Die Vogelgrippe H5N8 hat auch Folgen für die Geflügelhalter in Bayern. Seit Sonntag müssen sie ihre Tiere vor der Schlachtung auf das Virus testen. Nach einer bundesweiten Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) müssen stichprobenmäßig mindestens 60 Tiere eines Transports auf das Vogelgrippe-Virus untersucht werden. Die Testergebnisse sind dem Schlachthof vorzulegen. Ist ein Tier infiziert, darf der Transport nicht in den Schlachthof. AZ, afp

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