Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Vogelgrippe: Zehn Jahre danach: Was wurde eigentlich aus der Vogelgrippe?

Vogelgrippe
04.02.2016

Zehn Jahre danach: Was wurde eigentlich aus der Vogelgrippe?

Zigtausende Vögel mussten im Jahr 2015 in Deutschland wegen Vogelgrippe notgeschlachtet werden.
Foto: Stefan Sauer, dpa (Archiv)

Vor zehn Jahren kam die Vogelgrippe nach Deutschland. Die große Katastrophe ist zwar ausgeblieben. In Atem hält sie die Behörden aber auch jetzt noch.

Es war ein Schock für Rügen und für ganz Deutschland. Vier tote Schwäne und eine tote Stockente wurden am 8. Februar 2006 auf der Ostseeinsel gefunden. Diagnose: Vogelgrippe. Damit war die Krankheit in Deutschland angekommen.

Nach zehn Jahren ist klar: Das Virus bedroht vor allem Tiere. Menschen seien in den letzten zehn Jahren nicht an Vogelgrippe erkrankt, teilte das Robert-Koch-Institut auf Nachfrage mit. Hat die Vogelgrippe also Deutschland verschont? Nur bedingt. Zigtausende von Tieren wurden alleine 2015 vorsorglich getötet.

Letzter großer Vogelgrippe-Ausbruch im Winter 2015

Erst im Winter 2015 hatte es einen schweren Ausbruch der Vogelgrippe in Norddeutschland und Nordwest-Europa gegeben. Schuld war hier der Erreger H5N8, der von Experten des Friedrich-Löffler-Instituts als "hochpathogen" beschrieben wird, also gefährlich und sehr schnell ansteckend. Auf zwei Höfen, einem in Heinrichswalde (Mecklenburg-Vorpommern) sowie einem im niedersächsischen Barßel, hatten sich jeweils über 2000 Tiere mit dem Erreger infiziert.

Auch am Rostocker Zoo steckten sich knapp 500 Tiere an. 57 von ihnen mussten geschlachtet werden. Bei den restlichen Vögeln gab es Ausnahmereglungen mit strikten Kontrollen. Insgesamt sind sechs Fälle durch diesen Ausbruch in Deutschland dokumentiert, fast 60.000 Tiere mussten getötet werden. Auch in den Niederlanden und Großbritannien gab es entsprechende Vorfälle.

Im niedersächsischen Herzlake wurden laut Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts 10.054 Tiere eines Hofes getötet, nachdem dort der Erreger H7N7 entdeckt worden war. An drei weiteren Höfen im angrenzenden Sperrgebiet mussten ebenfalls Tiere geschlachtet werden.

Lesen Sie dazu auch

Bis zum 15. April 2014 beschäftigte die Vogelgrippe auch noch die Bodenseeregion. Entlang des Binnengewässers gab es laut Landratsamt Lindau bis dahin eine 500 Meter breite besondere Beobachtungszone. Dort waren 2006 Vögel mit dem für Menschen gefährlichen Erreger H5N1 entdeckt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Nachfrage mitteilte, gab es in den vergangenen zehn Jahren zwei Ausbrüche des Erregers H5N1 sowie fünf Ausbrüche eines sogenannten niedrigpathogenen Erregers, also eines weniger gefährlichen.

Dezember 2015: Hof in Bayern von Vogelgrippe betroffen

Zu einem Ausbruch in Bayern kam es erst im Dezember 2015. Im oberpfälzischen Roding wurde in einem Geflügelhof bei einer Routineuntersuchung der Erreger H5N2 festgestellt. Alle 12.900 Legehennen, Gänse, Enten und Puten wurden getötet. Es ist jedoch umstritten, ob diese Tötung wirklich notwendig war. Denn wie das Landratsamt Cham kurze Zeit später bekannt gab, war das gefundene Virus nicht einmal für die Tiere tödlich.

Der Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbundes Marius Tünte warnt in diesem Zusammenhang vor übertriebenem Aktionismus: "Wir beobachten bei einigen Behörden das Prinzip: aus den Augen, aus dem Sinn." Will heißen: Auf das Problem wird so reagiert, dass es schnell gelöst ist - auch wenn das nicht immer im Sinne der Betroffenen ist und alle Tiere getötet werden müssen. "Hauptsache, der Verbraucher ist erst einmal ruhig gestellt." Tünte gibt allerdings zu, dass Notschlachtungen sinnvoll sein können, um die Verbreitung des Virus aufzuhalten.

Landwirte können sich gegen Betriebsausfälle versichern

Das betont auch Josef Wasensteiner, Referent für Tierhaltung und Tiergesundheit beim Bayerischen Bauernverband (BBV): "Wenn man zu spät kommt oder die Bestände nicht hütet, dann ist der Schaden für die Landwirtschaft noch größer." Zu spät kommen bedeutet: Dem Virus zu viel Zeit geben, um sich zu verbreiten. "Es gibt hochinfektiöse Vogelgrippeviren - bei denen zählt jeder Tag", sagt er.

Und doch fordert auch Wasensteiner eine Verhältnismäßigkeit. Denn eine staatlich angeordnete Notschlachtung kann Landwirte in Existenznöte bringen. Zwar zahle die Tierseuchenkasse den Hofbetreibern in solchen Fällen eine Entschädigung. Sie allein reicht aber nicht aus, um den gesamten Schaden abzudecken, sagt Wasensteiner. Die Landwirte müssten sich erst einmal einen neuen Bestand zulegen, den Betrieb wieder anlaufen lassen. In dieser Zeit fallen fest eingeplante Einnahmen weg. "Dafür braucht es schon eine Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung", sagt Wasensteiner.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.