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Energie
19.09.2022

Ab wann muss der Vermieter die Heizung wieder einschalten?

Trotz steigender Kosten: Der Vermieter muss in bestimmten Zeiträumen sicherstellen, dass geheizt werden kann.
Foto: Marcus Brandt, dpa (Archivbild)

Um Geld und Energie zu sparen, möchten viele Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter so spät wie möglich mit dem Heizen beginnen. Ab wann sollte man die Heizung wieder einschalten?

Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

Thomas Weiand ist Vorsitzender und Geschäftsführer beim Mieterverein Augsburg, der von Nördlingen im Norden, Günzburg im Westen und Schwabmünchen im Süden ungefähr 11.000 Mitglieder berät. Er erklärt: Eine Heizpflicht gebe es von Oktober bis April/Mai jeden Jahres, je nach den Temperaturen. "Und auch wenn außerhalb dieser Heizperiode längere Zeit Temperaturen von unter 18 Grad sind, länger anhaltend, kann man vom Vermieter verlangen, dass er schon vorher die Heizung in Betrieb nimmt."

Er erklärt: "Es hat im September sehr stark abgekühlt und dann wird es in den Räumen sehr frisch. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Familie mit kleinen Kindern, ältere Leute, die krank sind, eine gewisse Temperatur brauchen. Und wenn sich jetzt abzeichnet, dass es bis Oktober so kalt bleibt, und die Zimmertemperatur unter 18 Grad Celsius absinkt, dann kann der Mieter durchaus verlangen, dass der Vermieter jetzt dann doch die Heizung in Betrieb nimmt."

Die Wohlfühltemperatur, die je nach Zimmer unterschiedlich ausfällt, müsse gewährleistet sein. Alles unter Vorbehalt: All das sei in Anbetracht der Diskussion, Energie einzusparen, ein sehr komplexes Thema geworden, betont Weiand. "Da wissen wir auch noch nicht, wie in einem Streitfall zu reagieren ist." Allgemein lässt sich laut dem Portal heizung.de sagen: "In der Heizperiode müssen alle Wohnräume mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreichen. Außerhalb der Heizsaison gilt eine Temperatur von 16 Grad Celsius in der Wohnung als Untergrenze."

Muss in der Heizperiode verpflichtend geheizt werden?

Zum vertragsgemäßen Mietgebrauch der Wohnung gehöre, dass die Wohnung in der kalten Jahreszeit angemessen beheizt ist. Und wenn diese Temperaturen nicht erreicht würden, also Wohlfühltemperaturen um die 20 Grad, habe der Mieter ein Mietminderungsrecht, weil ein Wohnungsmangel vorliege. Weiand betont aber: "Jetzt haben wir momentan eine besondere Situation in Anbetracht der Energiekrise. Da hat die Regierung bekanntlich eine Verordnung auf den Weg gebracht, dass nur auf bestimmte Temperaturen geheizt wird. Man müsse berücksichtigen, wie sich das auswirkt auf den Einzelnen."

Wie das im Einzelnen geregelt sei, müsse man erst abwarten. "Weil es natürlich unterschiedlichen Heizbedarf gibt, zum Beispiel für ältere Menschen, die auch krank sind." Die Regelung in der Energiesparverordnung für Privathaushalte ist nur eine Empfehlung, keine Vorgabe.

Es sollte nur gewährleistet werden, dass die Bewohner des Hauses nicht frieren. Aber nicht rund um die Uhr: Mit der Nachtabsenkung kann der Vermieter in der Heizperiode nach elf Uhr abends die Temperatur senken, unter die Wohlfühltemperatur. Der Mieter hat laut Vertrag aber umgekehrt die Verpflichtung, in der Heizperiode die Wohnräume ausreichend zu beheizen.

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Wie finde ich heraus, wann die Heizperiode bei mir im Haus beginnt und endet?

Sie steht nicht immer zwingend in allen Mietverträgen. Aber Weiand betont: Selbst wenn – Mietverträge sind oftmals Formularverträge, nicht alle Bestimmungen sind darin wirksam. Sind darin zum Beispiel bestimmte Zeiträume, wie Dezember bis Februar, zum Heizen vorgeschrieben, solle man als Mieter überprüfen, ob das überhaupt rechtlich wirksam sei. Durch die Rechtsprechung habe sich entwickelt, dass für die Heizperiode von Oktober bis April angenommen wird.

Muss ich mich beim Eigenheim selbst darum kümmern, die Heizung einzuschalten?

Ja, es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, wann und wie Sie heizen. Man könne deshalb auch schon früher als in der Heizperiode damit beginnen, erläutert Weiand.