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  3. Parteienfinanzierung: Anstieg laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht
24.01.2023

Anstieg von Parteienfinanzierung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Anstieg bei der Parteienfinanzierung verfassungswidrig ist.
Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

Seit einigen Jahren haben die Parteien 25 Millionen Euro mehr vom Steuerzahler bekommen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das war verfassungswidrig.

Die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen entschieden. 2018 hatten die Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag den Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr beschlossen.

Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichend begründet, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für die schon ausgezahlten Gelder heißt, blieb zunächst offen. "Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben", betonte König. Nach dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien dürfe der Staat den Prozess der politischen Willensbildung nicht beeinflussen. Zudem dürfe der Umfang der Staatsfinanzierung nicht immer weiter anschwellen.

Bundesverfassungsgericht erklärt Parteienfinanzierung für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung. 

Hintergrund des Verfahrens sind zwei Grenzen für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung. Diese wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 neu geregelt. Die AfD hatte ebenfalls in Karlsruhe geklagt. Sie kritisiert, die große Koalition habe das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei. Das Gericht will sein Urteil hierzu um 14 Uhr verkünden.

Aufstockung der Parteienfinanzierung 2018 beschlossen

2018 hatte der Bundestag die satte Aufstockung mit Stimmen von Union und SPD beschlossen. Die Begründung der Parteien waren damals in erster Linien die wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig.

Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen, hängt vor allem davon ab, wie sie bei den letzten Wahlen abgeschnitten haben. Die staatlichen Mittel werden an die Teuerungsrate angepasst, steigen so regelmäßig. Andere Einnahmequellen sind beispielsweise Mitgliederbeiträge und Spenden. 

Obergrenze für staatliche Teilfinanzierung

Eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung legt die Summe fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Hierum ging es in dem Verfahren in Karlsruhe. Im vergangenen Jahr waren das nach einer Anpassung um 2,5 Prozent 205.050.704 Euro.

Da aus dem Grundgesetz ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet wird, darf der staatliche Anteil aber nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften - etwa über Mitgliederbeiträge und Spenden. Das ist die relative Obergrenze. (mit dpa)