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Wahlrecht
17.03.2023

Wahlrechtsreform ist beschlossen: Der Bundestag wird kleiner

Der Bundestag stimmt am Freitag über die Wahlrechtsreform ab.
Foto: Michael Kappeler, dpa (Symbolbild)

Der Bundestag hat am Vormittag über die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampel-Koaltion abgestimmt. Das Ergebnis: Der Verkleinerung kommt. Die Opposition will klagen.

Dass der Bundestag verkleinert werden soll, darüber ist man sich in Berlin weitestgehend einig. Die Frage war nur lange, wie das Vorhaben umgesetzt werden sollen. Nach langem Hin und Her stimmte der Bundestag am Freitagvormittag über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition ab. Nach einem intensiven Schlagabtausch im Bundestag stand fest: Die Wahlrechtsform kommt. 400 Abgeordnete stimmten für die Gesetzesänderung, 261 dagegen. Es gab 23 Enthaltungen.

Die Reform sieht vor, dass der Bundestag, der auf 736 Abgeordnete angewachsen ist, ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert wird. Union und Linkspartei lehnen das Vorhaben vehement ab. Beide wollen vor dem Bundesverfassungsgericht nun eine Klage einreichen. Der CDU-Bundesvorsitzende Friedrich Merz sagte noch vor der Abstimmung, man wolle "jede Gelegenheit nutzen, zu beenden, was heute beschlossen werden soll". Er appellierte zudem in letzter Minute dafür, die Abstimmung noch einmal um zwei Wochen zu verschieben. Die SPD lehnte das ab. Alexander Dobrindt, CSU-Vorsitzender im Bundestag, sprach nach der Abstimmung von einer "Wahlrechtsmanipulation".

Wahlrechtsreform: Intensive Diskussion im Bundestag vor Abstimmung

Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament sogar wieder auf die im Bundeswahlgesetz genannte Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren. Nachdem die Union den ersten Vorschlag von SPD, Grünen und FDP abgelehnt hatte, präsentieren die Ampel-Fraktionen eine neue Variante. Diese sorgt allerdings insbesondere bei der CSU für noch mehr Zorn.

Video: dpa

Die Verkleinerung des Bundestags soll erreicht werden, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Die 299 Wahlkreise sollen bestehen bleiben. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung sollen allein die Zweitstimmen sein. Nach den neuen Regeln kann es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Dies erzürnt vor allem die CSU. Markus Söder hat auch bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Bayern werde "auf jeden Fall" vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, sagte der bayerische Ministerpräsident am Donnerstag in Berlin. Söder gehe davon aus, dass eine solche Klage große Aussicht auf Erfolg habe.

CDU, CSU und Linke kündigen Klage gegen die Wahlrechtsreform an

Auch die sogenannte Grundmandatsklausel soll gestrichen werden. Sie bewirkt, dass eine Partei auch dann nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat.

Die Verkleinerung treffe alle Parteien gleichermaße, argumentierten SPD, Grüne und FDP. Die Reform sei damit fair und verfassungsgemäß. Für die Reform wird nun das Bundeswahlgesetz geändert. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig. (mit dpa)