TEST-Vorlage Native
Das Grillen ist des Deutschen Lust! Mehr als 80 Prozent der Bundesbürger heizen einer aktuellen Studie zufolge im Sommer regelmäßig die Kohlen an. Doch Vorsicht: Um Ärger zu vermeiden sollte man diese Regeln unbedingt beachten.
Einen passionierten Griller kann so schnell ja nichts aus der Ruhe bringen. Grimmige Gewitterwolken, widerspenstige Kohlen, feuerscharfe Chilischoten – all dem trotzt ein echter Meister am Rost mit Bravur. Doch es gibt ihn, den wunden Punkt: Was Kryptonit für Superman, ist der Richter für den Bratwurstbruzzler. Zwar gibt es keine grundsätzlichen gesetzlichen Regeln, denen unser Griller unterworfen ist, dennoch existieren zahlreiche Gerichtsurteile zu diesem Thema. Wir haben für Sie recherchiert, was beim Grillen erlaubt ist und was nicht.
Risiko #1: Grillen auf öffentlichen Flächen
Einfach auf einer Wiese, im Park oder am Flussufer den Grill anheizen – darf man das? Natürlich nicht, viel zu groß wäre das Risiko, ein Feuer zu entfachen. Nur wenn die Gemeinde, die Stadt oder der Landkreis die gewünschte Stelle ausdrücklich als öffentlichen Grillplatz ausgewiesen hat, ist ein solches Freiluftvergnügen tatsächlich erlaubt. Überhaupt sind beim Grillen in freier Natur einige Vorschriften zu beachten, das Waldgesetz zum Beispiel oder auch das Abfallrecht.
Das Verfeuern von Ästen, Zweigen oder gar ganzen Bäume ist natürlich generell verboten, ebenso wie das Grillen in Naturschutzgebieten. Und wenn es sich gar um eine öffentliche Feier handelt, ist zwingend die zuständige Gemeinde zu informieren, eventuell sogar eine Genehmigung einzuholen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Bußgelder. Auskünfte über öffentliche Grillplätze sind meist auf den behördlichen Internetseiten zu finden oder telefonisch zu erfragen.
Risiko #2: Grillen auf dem Balkon
Auch wer keinen Garten besitzt, möchte im Sommer mitunter in den Genuss frisch gegrillter Leckereien kommen. Doch spätestens wenn dunkle Rauchschwaden aufsteigen, herrscht meist dicke Luft im Mehrfamilienhaus. Wabern Qualm und Dunst durch Nachbars Wohnung, ist die Fassade von einer dicken Rußschicht bedeckt oder lärmt die feierwütige Meute tagein, tagaus, so endet dies nicht selten vor dem Kadi. Tatsächlich ist es Eigentümern wie Mietern explizit nicht untersagt, auf dem Balkon die Kohlen anzufeuern, es sei denn die Hausordnung oder der Mietvertrag schreiben Gegenteiliges vor. Grundsätzlich gilt jedoch das Prinzip der Rücksichtnahme. Wer dagegen, oder gegen konkrete Vorschriften des Vermieters beziehungsweise der Hausgemeinschaft verstößt, muss mit einer Abmahnung und im schlimmsten Fall mit der Kündigung rechnen.
Doch wie oft darf denn eigentlich auf dem Balkon oder der Terrasse gegrillt werden? Die Meinungen der Richter gehen hierbei auseinander. Einigkeit herrscht jedoch darin, dass es nicht jeden Tag und jede Woche sein darf. Während das Landgericht Stuttgart in einem Urteil (Az. 10 T 359/96) das Grillen in Wohnanlagen nur drei Mal pro Jahr gestattet, zeigt sich das Amtsgericht Berlin-Schönefeld mit 20 bis 25 Mal (Az.: 3 C 14/07) deutlich kulanter. Allgemein liegt in dem bekannten Sprichwort „Wo kein Kläger, da kein Richter“ jedoch mehr als ein Fünkchen Wahrheit. Und wer mit dem Elektrogrill bruzzelt, ist sowieso auf der sicheren Seite.
Risiko #3: Grillen zu bestimmten Uhrzeiten
Einmal losgegrillt, ist die Zeit schnell vergessen. Eine Grillrunde dauert schnell bis in die späten Abendstunden. Doch Vorsicht: Wer die üblichen Ruhezeiten nicht beachtet, ist nicht nur bei Nachbarn schnell unten durch, sondern wird von der Polizei möglicherweise mit einem Bußgeld oder vom Vermieter mit einem Kündigungsschreiben bedacht.
Griller und ihre Freunde sollten also besser auf die Nachtruhe achten und ab 22.00 Uhr massiv die Lautstärke einschränken. Dann dürfen keine lauten Gespräche mehr geführt und Musik nur noch sehr gedämpft im Außenbereich abgespielt werden. Am besten verlagert man die Feier jedoch gleich ins Haus oder in die Wohnung, um eine mögliche Störung Dritter auf jeden Fall zu vermeiden. Und wer seine Nachbarn 48 Stunden vor der eigentlichen Feier etwa durch einen Aushang am Schwarzen Brett informiert, handelt nicht nur fair, sondern auch vorausschauend.
Risiko #4: Grillen als Gefahrenquelle
Das Spiel mit dem Feuer ist bekanntlich nicht ungefährlich. Immer wieder verletzen Griller sich oder andere bei ihrer liebsten Beschäftigung. Auch das eine oder andere Haus soll nach dem vergnüglichen Miteinander bereits lichterloh in Flammen gestanden haben. Worauf also ist zu achten? Die Feuerwehr rät dringend dazu, einen standfesten, qualitativ hochwertigen Grill zu verwenden und diesen auf einem ebenen, festen Untergrund im Windschatten aufzustellen, um Funkenflug zu vermeiden.
Leicht entzündliche Brennstoffe zum Anheizen der Kohlen wie Spiritus oder Benzin sind ebenso tabu, wie entflammbare Gegenstände in direkter Nähe des Grills. Auch dass der Grill niemals unbeaufsichtigt bleiben sollte, versteht sich eigentlich von selbst. Zum Löschen der Glut sollte immer ein geeignetes Löschmittel bereitstehen. Sicher ist sicher. Und zu guter Letzt darf die Asche natürlich erst entsorgt werden, wenn die Glut komplett erkaltet ist. Besonders leicht ist das für Besitzer eines Kugelgrills: Sie schließen einfach die Libellen und damit die direkte Luftzufuhr, um das Feuer zu ersticken.
Weitere Informationen finden Sie hier.