um Auffüllung Ein Todtenweiser Vollerwerbslandwirt hat in der Nähe der Zufahrt zu den Krautgärten seinen Acker mit Humus aufgefüllt. „Und nun folgt das nachherige Abnicken“, war aus dem Todtenweiser Gemeinderat zu vernehmen, als Konrad Carl den Sachverhalt darstellen wollte. Der Bürgermeister sah die Sache aus der Warte der Gemeinde: „Wir sind froh um jeden, der uns den Humus abnimmt, den wir zur Herstellung unserer Ausgleichsflächen abschieben müssen.“ In der rechtlichen und fachlichen Würdigung war zwar von landwirtschaftlich bedingten „Privilegierungstatbeständen“ die Rede, doch liegt der Acker im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes – und dort sind „Aufschlüsse und Veränderungen der Erdoberfläche“ verboten. Der Rat erteilte einstimmig sein Einvernehmen, verwies aber auf die zuständigen Fachbehörden.
zu Bebauungsplan Jeweils einstimmig winkten die Kommunalvertreter auch die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Vertreter öffentlicher Belange durch, die ihre Beiträge zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16, Lechfeldwiesen (Erweiterung Gewerbegebiet), abgegeben hatten. Das Wasserwirtschaftsamt hatte geschrieben, dass seine Bedenken bezüglich einer gesicherten Abwasserentsorgung „nach wie vor aufrechterhalten werden“. Auch der Markt Aindling und die Kabisbachgruppe als Entsorger mahnten eine schnelle Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen an. Im Beschluss des Todtenweiser Gemeinderats hieß es: „Die Abwasserentsorgung für das neue Gewerbegebiet ist durch eine konsequente Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen gesichert.“
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