Die Kriterien, nach denen Punkte für Grundstücksbewerber vergeben werden, sind jetzt festgelegt. Zusätzlich nahm der Gemeinderat auf, dass es Punkte für Berufstätigkeit in der Gemeinde gibt.
Knapp sieben Meter statt der erlaubten sechs Meter Wandhöhe plante ein Antragsteller im Baugebiet „Am Hürlberg“. Die Ausnahmebefreiung lehnte der Gemeinderat ab.
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