Zur Information an die Mitglieder gab es im Rehlinger Gemeinderat eine Übersicht der Realsteuerhebesätze in den Gemeinden des Landkreises. Daraus war ersichtlich, dass nur wenige Gemeinden niedrigere Hebesätze haben als Rehling. Sie liegen in der Lechraingemeinde in allen drei Steuerarten (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) bei 330 von Hundert. Zum Vergleich: Spitzenreiter ist Affing mit 425/425 und 370 Prozent. Günstiger sind die Sätze in Pöttmes (320/320 und 310) und Aichach mit 320/320/320 Prozent.
Ohne große Diskussionen wurde vom Gemeinderat ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Garage am Unteren Römerweg in Sankt Stephan abgesegnet. Nicht so der Bauantrag für den Bau eines 20-kV-Schalthauses auf dem Betriebsgelände der LEW im Umspannwerk Unterach. Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Am Umspannwerk“, der den Nachweis des Schallschutzes durch ein schalltechnisches Gutachten fordert. Diese Forderung wurde bislang von allen Betrieben eingehalten, so Bürgermeister Alfred Rappel. Die LEW möchte sich von dieser Festsetzung befreien lassen, so Rappel. Bislang seien aber kein entsprechender Antrag und keine Begründung mit den Bauunterlagen eingereicht worden. Zudem fehlten Nachbarunterschriften. Einstimmig beschloss der Rehlinger Gemeinderat, dieser Befreiung nicht zuzustimmen. Erst nach Vorlage der Unterlagen kann die Genehmigung erteilt werden.
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