1000 Menschen im Kreis werden betreut
Der Arbeitskreis Begegnen-Begleiten-Betreuen informiert über Rechte und Pflichten eines Betreuers. Für 2019 ist ein umfangreiches Fortbildungsprogramm im Landkreis geplant
Wer durch Krankheit oder Unfall seine erforderlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen gesetzlichen Vertreter. Ein automatisches Vertretungsrecht der Angehörigen gibt es nicht. Sollte man in gesunden Tagen nicht selbst durch eine Vorsorgevollmacht für diesen Fall vorgesorgt haben, muss ein sogenannter rechtlicher Betreuer bestellt werden. Im Landkreis bestehen laut einer Mitteilung des Landratsamtes derzeit für rund 1000 Personen rechtliche Betreuungen. Ein Großteil davon wird von Familienangehörigen geführt oder aber von Menschen, die, weder verwandt noch verschwägert, diese Aufgabe im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements übernehmen. Nicht immer ist es jedoch möglich, einen ehrenamtlich tätigen Betreuer zu bestellen. In diesen Fällen wird die rechtliche Betreuung dann von Vereins- oder Berufsbetreuern übernommen. Die Aufgaben von rechtlichen Betreuern sind sehr umfassend und komplex, es müssen viele Gesetze und Vorschriften beachtet werden.
Um die vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, wird jährlich im November ein Informationstag zum Betreuungsrecht angeboten. Dieser wird veranstaltet vom Arbeitskreis Begegnen-Begleiten-Betreuen – kurz BBB – bestehend aus der Betreuungsstelle des Landratsamtes sowie den Betreuungsvereinen des Bayerischen Roten Kreuzes und des Caritasverbandes. Auch heuer informierten sich 40 Personen zu den Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers.
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