21-jähriger Aichacher droht Freundin, sie abzustechen
Den Umgang des Mannes mit seiner Freundin wertet das Jugendgericht als Körperverletzung und Bedrohung. Doch er selbst hat dafür eine ganz andere Erklärung.
Eine sehr spezielle Beziehung führen ein 21-Jähriger aus Aichach und seine Freundin. Unter anderem, weil er sie an der Wange „tätschelte“ und ihr androhte, sie abzustechen, musste sich der Aichacher wegen versuchter und vorsätzlicher Körperverletzung sowie Bedrohung vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse in Aichach verantworten. Der Grundsatz „Wer schlägt, der sitzt“, galt für den Angeklagten bei ihrem Urteil ausnahmsweise nicht.
Wer die Anklagepunkte hörte, die Staatsanwalt Benjamin Junghans vorlas, konnte den Eindruck gewinnen, dass ein gewalttätiger 21-Jähriger auf der Anklagebank saß: Bei einem Besuch in einer Aichacher Diskothek schlug er seiner Freundin mit der flachen Hand ins Gesicht. Ebenso bei einem Streit ein paar Monate später nahe einem Aichacher Einkaufscenter. Wieder einige Monate später kam die schriftliche Drohung über soziale Netzwerke, dass er sie „abstechen“ werde. Ein paar Wochen darauf verletzte er sie im Auto mit drei Faustschlägen auf die Nase so stark, dass sie Nasenbluten bekam.
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